Ich denke nicht, daß der Arzt verpflichtet ist, Dir eine Rechnungskopie zu geben, da er ja direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Wenn Du jedoch Bedenken hast, daß er zu viel abgerechnet habt, dann würde ich Dir empfehlen mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, sie werden Dir sicher mitteilen, welche Leistungen der Kassenarzt abgerechnet hat. Die Kasse hat natürlich ein Interesse daran, daß die Rechnungen korrekt sind und nicht mehr abgerechet wird als geleistet wurde.

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Ja mei :-)) das Gericht damals konnte ja nicht voraussehen, daß Ihr wieder mal zusammenkommt. Bei der Scheidung wird halt die Rente auseinanderdividiert und wer mehr hatte, mußte abgeben. Du bekommst den Teil ja, den man ihm weggenommen hat, aber halt erst, wenn Dir persönlich die Rente zusteht. Vielleicht geht ja Rente aus gesundheitlichen Gründen, dann kämst Du vorher ran. Evtl. kannst Du ja mit Abzug auch vor 66 Jahren in Rente, das müßte man sich von der Rentenanstalt mal durchrechnen lassen.

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