Freunde von mir an der Uni hatten ähnliche Probleme. Soweit ich weiß, kann man sich erst dann von der GEZ befreien lassen, wenn man den Bafög Bescheid auch wiklich bekommen hat, vorher erhält man doch auch keinen Bafög, oder? Da du den Bescheid mit einreichen musst um dich befreien zu lassen, geht vorher nix. Dementsprechend auch nicht rückwirkend...

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Da musst du dich über den Mietspiegel in Itzhoe informieren. A Besten ist auch ein Anruf beim der Arbeitsagentur, die haben Listen, welche Miete als angemessen gilt.

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Also soweit ich weiß liegt der Freibetrag für alleinerziehende Eltern beim Bafög bei 1070 Euro. Da du diese Grenze mit den von dir angegebenen Einnahmen nicht überschreitest kannst du weiterhin deinen 400 Euro Job machen.

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Eigentlich müssen das alles deine Eltern regeln, da sie ja Kindergeld für dich bekommen. Bei mir war es ein ganz ähnlicher Fall, im ersten Semester meiner Promotion hat meine Mutter weiter Kindergeld für mich bekommen. Dein Eltern müssen ja aufgefordert worden sein , nach deinem Schulabschluss einen Nachweis zu erbringen, dass sie für dich weiterhin Kindergeldberechtigt sind. Dieses Schreiben muss ausgefüllt werden und inklusive Studienbescheinigung und Gehaltsnachweis, am Besten deine Jahresabrechnung für 2010 miteinreichen. Ich hatte damals auch noch eine Bestätigung meines Arbeitgebers über mein Gehalt etc.

Bei Schul oder Berufsausbildung gibst du dein Startdatum an. Wenn eine feste Laufzeit vorgesehen ist kannst du das Enddatum ja auch schon eintragen.

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Püttjer und Schnieder haben auch den Ratgeber 'Assessment-Center-Training für Führungskräfte: Die wichtigsten Übungen - die besten Lösungen' rausgebracht. Der ist von 2010, d.h. es gibt 'aktuelle' Fragen und Spiele. Kann ich nur empfehlen.

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Es gibt Fälle, in denen einen ALG II Anspruch während der FSJ-Zeit per Anwalt durchgesetzt wurde. Darauf würde mich aber nicht verlassen.

Andere Zuschüsse kenne ich nicht. Bafög kommt nicht in Frage.

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Ich bin in der Tat bei der Commerzbank, daher kann ich leider nicht sagen, ob es die Karte auch bei anderen Banken gibt.

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Kommt wohl auf das Angebot der Bank an. Wenn du regelmäßigen Geldeingang nachweisen kannst gibt es sicherlich gute Angebote.

Ich habe die VISA YOUNG, sie hat keinerlei Einschränkungen verglichen mit einer normalen Visa Card und ist kostenlos. Kann ich dementsprechend nur empfehlen.

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Bist du über einen Studententarif versichert oder über deine Eltern? Soweit ich weiß gibt es eine Schonfrist, d.h. du kannst erstmal in der PKV bleiben solange du einen Job suchst. Aber bedenke, dass du dich arbeitslos melden musst, wenn du nichts findest. Und dann musst du ja in die GKV.

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Dein Gedankengang macht Sinn, leider wird es wohl schwer zuverlässige Informationen zu bekommen ob eine Uni wirklich am Rande des Ruin steht. Ich glaube aber, dass eine Insolvenz von Unis eher unwahrscheinlich ist. Schließlich werden sie vom Bund/ Land finanziert. Wird bei den Bildungsausgaben gespart, trifft es alle Unis gleichermaßen.

Dem entgehst du natürlich, wenn du eine private Uni nimmst. Da würde ich aber immer zu renommierten Unis raten, denn dort ist das Risiko einer Insolvenz wohl am geringsten.

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Ein Stipendium zählt als Einkommen. Wenn du inklusive dem Stipendium über dem Kindergeldfreibetrag liegst, bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr für dich.

Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

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Also, ich bin Doktorandin und habe für das letzte Jahr meinen Semesterbeitrag abgesetzt. Ich meine mich zu erinnern, dass ich das bei den Sonderausgaben, Kosten für berufliche Weiterbildung usw. angegeben habe. Probleme oder etwas bestimmtes zu beachten gab es nicht.

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Ja, also beim KfW-Bildungskredit ist das möglich. Da kannst du außerplanmäßige Tilgung vereinbaren. Dann kannst du den Kredit auch mit einem Schlag tilgen, wenn du die finanziellen Mittel hast.

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Hallo! Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungen bei denen es günstigere Tarife für Studenten gibt, zum Beispiel private Krankenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Reisekrankenversicherung etc. Auf versicherungsvergleich.de kannst du auch extra Studententarife vergleichen!

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Das kommt ganz auf das Studienfach an. Die Schweiz hat in der Tat sehr gute Unis zum Beispiel für BWL und VWL, allerdings gibt es da auch gute Alternativen in Deutschland. Wenn du eine gute Uni für dein Fach suchst solltest du dir internationale Rankings anschauen. Ich weiß, dass für BWL und VWL das Handelsblatt zum Beispiel Rankings veröffentlicht.

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Soweit ich weiß gelten für ein Fernstudium die gleichen Bestimmungen wie für ein 'normales' Studium. Bei der Beratung bei der Bank würde ich das aber mitteilen, um eventuellen Problemen vorzubeugen.

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Also ich als Doktorandin kann zum Beispiel meinen Semesterbeitrag absetzen. Also sollte das mit dem Sprachkurs als 'Weiterbildung' auch gehen. Allerdings geht das nur, wenn du auch arbeitest. Wenn du erst 2011 anfängst wirst du keine Weiterbildung absetzen können für 2010- Steuererklärungen macht man ja immer nur für ein bestimmtes Jahr.

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Hier gibt es keine Regeln, es sei denn es geht um das Kindergeld, dass deine Eltern weiterhin für dich bekommen, oder wenn du Bafög beziehst.

Es kann nicht jeder immatrikuliert sein und als Student durchgehen. Immerhin gibt es Studiengebühren, die enorm hoch sind, wenn es ein Zweitstudium wäre. Abgesehen davon muss man ja Scheine machen an den Unis um immatrikuliert zu bleiben.

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