Natürlich interessiert einen selber nur das Nettogehalt, aber man sollte im Gespräch oder in der Bewerbung schon das gewünschte Bruttogehalt angeben, denn der Arbeitgeber kann ja nicht so schnell abschätzen in welcher Steuerklasse Du bist, oder ob Du irgendwelche Freibeträge hast, denn das alles hat Auswirkungen auf das Nettogehalt.

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Da Du mit Deinen beiden Kindern wohl HartzIV beziehst, wird die Arge den Unterhalt direkt von Deinem Ex einfordern und dann damit Deine Leistungen vermindern, in dem sie den Unterhalt gleich einbehalten.

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