Habe gestern nochmalselber recherchiert und bin einigermaßen ernüchtert und verzweifelt: Nach Regelungen des BGB ist der Zugewinnausgleichsanspruch ein Anspruch auf eine Geldzahlung. Diese ist nicht steuerpflichtig. Überträgt man aber eine Immobilie statt Geld, ist das wohl steuerrechtlich ein privater Veräußerungsvorgang, da eine Partei aus der Trennungsvereinbarung von einer Zahlung befreit wird.

Hier mal die Formulierung im Notarvertrag: "Das Grundstück 'B', auf dem die Parteien gemeinsam ein im Bau befindliches Einfamilienhaus errichten wollten, soll im Wege der Vermögensauseinandersetzung der Ehe in das Alleineigentum des Ehemannes übergehen. Die Ehefrau überträgt hiermit ihren Miteigentumsanteil von 1/2 (...) mit allen damit verbundenen Rechten, Bestandteilen und Zubehör auf den Ehemann. Dieser wird damit Alleineigentümer des Grundstücks".

Daraufhin kam nun die Sachverhaltsermittlung nach § 88 der Abgabenordnung hinsichtlich der Besteuerung bei der Einkommenssteuer.

"mit notariellem Vertrag vom (...) haben Sie ein Grundstück (...) veräußert. (...) Für die Prüfung, ob es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne § 23 Abs. 1 EStG handelt und ob eine Festsetzung oder Erhöhung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen veranlasst ist, bitte ich Sie, den beiligeneden Fragebogen auszufüllen..."

So nun mal die Fragen:

Im Sinne Veräußerung ist ja kein Geld geflossen. Der Veräußerungserlös wäre damit ja 0 EUR. Es gibt auch keinen angesetzten Wert aus der Trennungsvereinbarung für den Zugewinnausgleichsanspruch. Wie wird denn nun der Veräußerungserlös berechnet, wenn es keinen gab? Anhand Marktwert der Immobilie? Muss ich zu Herstellungskosten bewerten und den Darlehensbetrag abziehen?

Wäre es besser anzustreben, diese Trennungsvereinbarung rückabzuwickeln und vom Vertrag zurückzutreten? Wir haben ein sehr gutes Verhältnis und würden an einem Strang ziehen.

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Was passiert mit einem Immobilienkredit, der von einem Ehepaar aufgenommen wurde, die sich nun trennen wollen?

Nur mal angenommen: Ein Ehepaar nimmt bei einer Bank einen Immobilienkredit für ein selbst zu bewohnendes und neu zu errichtendes Einfamilienhaus auf. Dieser teilt sich auf ein einen Hauptkredit über 250.000 EUR mit 1,9% Zins und einen KfW-Kredit über 100.000 EUR mit 1,3% Zins, Sollzinsbindung jeweils über 20 Jahre. Das Haus ist gerade gebaut, die Tilgung hat noch nicht begonnen. Das Gesamtobjekt hat einen Gegenwert von 550.000 EUR (ohne Abzug der Spekulationssteuer). Ein weiteres vermietetes Objekt mit einem Gegenwert von 250.000 EUR ist seit drei Jahren im Familienbesitz. Das Haushaltseinkommen liegt bei 3200 + 2700 EUR netto im Monat.

Annahme: Es kommt wie es niemals kommen sollte und einer der Partner will sich trennen, bevor das neue Haus bezogen wird.

Idee könnte sein, das vermietete Objekt abzgl. Spekulationssteuer zu verkaufen. Wäre ein Rest von ca. 190.000 EUR, mit dem man den einen Partner und einen Teil des Kredits bedienen könnte.

Wie würde das für die Kreditverträge ablaufen? Besteht a) die Möglichkeit, dass die Bank und die KfW einen der Schuldner aus dem Vertrag lässt und den Vertrag mit einem Schuldner einfach zu gleichen Konditionen weiterführt? Weiterhin müsste das Grundbuch von zwei auf eine Person umgeschrieben werden.

Oder kann man b) davon ausgehen, dass die Bank und die KfW das komplette Umschulden verlangen und dies dann zu aktuell gültigen Konditionen?

Danke in die Runde für eine Info. Der Hobbyfinanzer

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Ich löse mal auf: die Bank bietet Schuldhaftentlassung an gegen sofortige Rückzahlung des kleineren Kredits. Kein Umschulden, alles läuft weiter wie gehabt nur mit einem Schuldner. 

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