Die Bank darf ein Konto nur aus wichtigem Grund kündigen. Hast Du keine neue Meldeandresse der Bank gemeldet? Besteht gegen das Land ggf. ein Embargo? Hat die Bank einen Grund angegeben, warum das Konto gelöscht werden soll? Prinzipiell sind Banken berchtigt Konten mit einer (meines Wissens) 2-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen oder aus wichtigem Grund sofort. Ich würde an deiner stelle nochmals nachfragen, wie der Kontoschluß begründet wird und ggf. fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Wenn die Wihnung "barrierefrei", also behindertengerecht ist, in die die Oma ziehen möchte, dann erhaltet Ihr unter Umständen bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit einen Umzugskostenzuschuss durch die Pflegekasse. Ich würde dort mal anfragen.

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Fragst Du wegen des Ausweises von Umsatzsteuer an? Du musst auf Deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen aber folgenden Zusatz anbringen: "Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger" .

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Ich habe im Netz leider nichts gefunden - aber nach allem, was ich weiß vesricherst Du Dich ja erstmalig alleine und beziehst eigenes Einkommen. Damit kannst Du in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Sprich einfach eine Krankenkasse Deiner Wahl an und kläre es ab, es würde mich aber sehr wundern, wenn es anders ist,

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Aus steuerlicher Sicht gibt es keine Unterschiede. Bei beiden Übertragungen handelt es sich um Schenkungen. Das Nießbrauchsrecht ist umfangreicher als das Wohnrecht, "Nutzniesser" hat die Möglichkeit die Immobilie zu vermieten und das erzielte Geld daraus zu behalten. Beim lebenslangen Wohnrecht, darf er weiterhin darin wohnen. Man sollte immer regeln, was genau passiert, wenn der Begünstigste in ein Pflegeheim muss. Was ist dann mit dem Wohnrecht?

Hier findest Du umfangreiche Informationen zum Thema:

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Wohnrecht-oder-Niessbrauch-was-ist-besser.html

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Für Kleinunternehmen gilt zusätzlich:

*Für Kleinunternehmen, die in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigen, besteht die weitere Möglichkeit, die Grundkündigungsfrist einzelvertraglich auf vier Wochen festzulegen. Dies ist keine Verkürzung im eigentlichen Sinne. Der Vorteil für Kleinunternehmen besteht nur darin, daß hinsichtlich der Grundkündigungsfrist keine Kündigungstermine (zum 15. oder zum Monatsende) festgelegt sind. Die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 BGB können nicht verkürzt werden, denn es wird ausdrücklich nur auf Absatz 1 Bezug genommen. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB).*** Quelle: http://www.felser.de/felser/RechtA-Z/Arbeitsrecht_von_Abberufung_bis_Zeugnis-Dateien/kuendigungsfristen.html

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Gemäß §7 Ansatz 4 BUrlG ist eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs nur dann vorgesehen wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.!

Also warum wird der Urlaub ausgezahlt? Das Amt darf die Zahlung anrechnen, allerdings hast Du dann Anspruch auf bezahlten Urlaub durch die ARGE!

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Man muß zwei Anträge stellen. Hat eine gesetzliche Grundlage, die ich aber nicht mehr zitieren kann. Jedenfalls habe ich mich diesbezüglich mal erkundigt und erfahren, dass man zwei Anträge stellen muss.

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Wenn Ihr nicht verheiratet seid, dann spielt das überhaupt keine Rolle. Außerdem ist es wichtig, dass Eure Familie auch existenzgesichert ist.

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Ja das stimmt, Du brauchst keine Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung, da Du erstmals eine Ausbildung machst. schau mal, ich habe dazu in einer Broschüre gefunden:

wird für das jahr 2011 erstmalig eine lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige finanzamt stattdessen eine ersatzbescheinigung aus. ausgenommen hiervon sind ledige arbeitnehmer, die im jahr 2011 erstmalig eine ausbildung beginnen. hier kann der arbeitgeber die steuerklasse I unterstellen, wenn der arbeitnehmer seine steuerliche identifikationsnummer, sein geburtsdatum sowie die religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste dienstverhältnis handelt."

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Aus meiner Sicht ist die Solarbranche absolut zukunftsträchtig. Überlege selbst einzusteigen, meines Erachtens ist dieser Markt weiterhin wachstumsfähig!

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Die Fragestellung ist nicht ganz klar. Sie sprechen einerseits von mehreren Minijobs, auf der anderen Seite von einem "regulären" Job. Also wenn Sie eine Festanstellung hätte, dann wäre sie ja krankenversichert. Einem zweiten Minijob stünde dann mit Zustimmung ihres "richtigen" Arbeitgebers nichts im Wege.

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