Du möchtest es verkaufen-obwohl Du einen Mietvertrag hast. Versteh das gerade nicht, bist du nur Mieter oder Eigentümer, gehts Dir ums Mobilar das du verkaufen könntest? Bitte nochmals genauer mit Details, so kann man dir ja nicht helfen, weil die Frage zu unklar ist.

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wenn die Mieter nicht oder schlecht putzen, kann der Vermieter das machen. Auch hierzu kams schon zu Streit und einem daraus resultierenden Urteil, daß ich Dir nicht vorenthalten will Amtsgericht Stuttgart Az.33 C 6308/03

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der Vermieter kann das durchaus so praktizieren, nachzulesen hier http://www.juraforum.de/mietrecht/betriebskostennachzahlung-vermieter-muss-nur-einem-mieter-die-abrechnung-zustellen-318132

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ich glaub schon, bei ähnlicher Frage weist Antwortgeber auch auf Zollgebühr hin http://www.gutefrage.net/frage/ich-will-ein-handy-simlockfrei-nach-kanada-verschenken-worauf-muss-ich-achten#answers

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