So kompliziert ist es auch wieder nicht.:) Anbei erstmal einen link wo vieles zusammgefaßt ist: http://www.gutefrage.net/alles-zu/grenzgaenger/schweiz/1

Steuerpflichtig bist Du weiterhin in Deutschland wenn Dein Arbeitsaufenthalt nicht länger als die von Dir angegebene Zeit in der Schweiz beträgt. Falls Du in der Schweiz Steuern auf Dein monatiches Einkommen zahlst wird dies bei Deiner ESt-Erklärung in Deutschland angerechnet.

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Hausfinanzierung! Wer weiß Rat? Keine Bank will uns helfen!

Hallo Zusammen! Ich habe eine Frage betreffend meines Immobilienkredit. Wir haben vor fast 10 Jahren ein Kredit für unser Haus zur Hälfte von Sparkasse und anderer Hälfte von einem großen Versicherungsunternehmen bekommen. Jedoch aufgrund finanziellen Schwierigkeiten (mein Mann hat durch seine Firma Schulden, da die Kunden nicht bezahlt haben- fast 6000,00 Euro) können wir seit 5 Monaten die Raten für die Versicherungsunternehmen nicht bezahlen. Obwohl wir 9 Jahre problemlos bezahlt haben, wollen die uns kein Kompromiss machen und wollen dass wir entweder ganzes Kredit abzahlen oder viel höhere Raten bezahlen. Duch die Schufaeintragung wegen meinem Mann können wir nun kein Kredit bekommen. Die Banken, bei deren wir um das Geld baten, wollen uns kein Kredit geben, wei alle sagen, die Eintragung muss erstmal weg. Auch Sparkasse will uns nicht helfen und meint, wir sollen es selber mit dem Versicherungunternehmen klären. Jedoch fehlt uns gerade die Summe von 6000,00 Euro, damit wir das Geld bekommen und den Kreid ablösen können. Mein Mann kann jetzt nicht mehr arbeiten, hat schon 3 Bandscheiben- OP hinter sich und ich bin ebenfalls wegen Depression seit 2 Monaten krankgeschrieben. Mir wurde noch vor 2 Monaten gekündigt. Wir haben noch eine Wohnung im Haus, das wir aktuell vermieten, jedoch Sparkasse will nichts davon hören, uns finanziell zu unterstützen, wobei wir um die Ablöse baten. Und das Haus möchten wir gerne behalten. Was sollen wir machen? Danke im Voraus!

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Ich versuche mich kurz zu fassen. Haben Sie sich schon an die Kirche gewahnt? Nicht, lachen. Sehr wenig bekannt ist, daß es Darlehen nicht nur bei Banken, (Bau)Sparkassen und Versicherungen gibt, sondern auch bei den sog. kirchlichen Versorgungskassen und diese sind in der Regel auch zinsgünstiger Fragen Sie hierzu einfach Ihren Gemeindepfarrer nach einem Ansprechpartner. Natürlich finden Sie im Netz auch genug Informationen zu diesem Thema.

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Grundsätzlich ist es in Deutschland so das man alle Ausgaben die im Zusammenhang mit seinem Arbeitsplatz entstehen, absetzen kann. Dies ist in Ihrem Falle bei den Werbungskosten der § 9 A ESt-Gesetz. Sie können aber jetzt schon zu Ihem zuständigen Finanzamt gehen und sich diese Aufwendungen vorab auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Sobald es bedenken an ihrer Rechtsauffasssung gibt, die ich teile, wird man Ihnen die entsprechenden § mitteilen. Stand heute ist. Können Sie beides belegen und nachweisbar machen, dann ist auch beides absetzbar.

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Wenn Sie ALG I beziehen dann darf Ihr Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden Aufgrund des Einkommens Ihres Ehegatten. Machen Sie bitte umgehend folgendes. Schreiben Sie die Sachbearberin schriftlich an, am besten gehen Sie mit diesem Schreiben in das Jobcenter und lassen sich den Eingang bestätigen. In Ihrem Schreiben fordern Sie die Sachbearbeiterin auf, schriftlich dazu Stellung zu nehmen, auf welches Gesetz Ihre dümmliche Annahme beruht. Bitte seien Sie nur so gut und lassen das dümmlich in Ihrer Nachfrage weg.:)

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blnsteglitz hat natürlich Recht was den Unterhalt Deines Vaters betrifft. Dem Unterhaltspflichtigen( in diesem Fall Du/Sie steht ein Selbstbehalt von 1.400 Euro und für den Ehepartner von 1.050 Euro pro Monat zu (Stand: 2010). Die Höhe der Freibeträge für die eigenen Kinder richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Selbstbehalte können aber höher sein, wenn zum Beispiel die tatsächliche Mietbelastung höher ist. Im Einzelfall kann der Selbstbehalt mithin auch höher liegen. Gründe hierfür sind eine ggf. besonders gehobene Lebensstellung oder das Erfüllen von besonderen Belastungen.

Die unterhaltsverpflichteten Kinder müssen nicht nur mit dem eigenen Einkommen, sondern ggf. auch mit dem eigenen Vermögen für den Unterhalt der Eltern (z.B. Pflegekosten) einstehen. Ausgenommen ist davon das so genannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Das Schonvermögen und die Schonbeträge können je nach Bundesland regional unterschiedlich ausfallen. Die Sozialhilfeträger haben teilweise auch Richtlinien zum Schonvermögen verfasst und können bei Bedarf auch beim zuständigen Sozialträger erfragt werden.

Wichtig hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050607_1bvr150896.html

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Zu Lebzeiten des Erblassers kann ein Erbverzicht nur durch notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Erben und dem Erblasser erfolgen. So ein Erbverzicht hat aber keine anderen Rechtsfolgen als eine Ausschlagung des Erbes nach dem Tod des Erblassers. Der Erbe hat jedoch keine Möglichkeit mehr, es sich anders zu überlegen.

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