Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geld für ein Ehrenamt gerade nicht um Einkommen, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Die würde dann entsprechend nicht eingerechnet, weil man ja "nichts davon hat", sondern nur die Einbußen ausgeglichen werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Im Zweifel einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die kennen sich doch mit der Berechnung aus.

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Schließe mich an: Nichts tun. Schadensersatz gibt es nur, wenn du was falsch gemacht hast. Der Fehler liegt ja hier offensichtlich nicht bei dir, sondern bei deinem Käufer. Oder durftest schon du die Karte nicht weiter verkaufen, unabhängig vom Preis?

Wenn du einen Baseballschläger verkaufst, dein Käufer damit eine Scheibe einschlägt und er für die Scheibe bezahlen muss - würdest du ihm dann die Scheibenkosten ersetzen? Nein, ist ja seine Schuld, wenn er mit deinem Baseballschläger Unsinn anstellt.

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