Schadenerstattungen sind nur dann als Einnahmen zu erfassen, wenn sie dazu dienen Aufendungen zu ersetzen die als Werbungskosten / Betriebsausgaben geltend gemacht werden können BFH 6.12.1992

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Das kommt natürlich darauf an. Wenn Du den Wagen beruflich zu Dienstreisen nutzt und die Vollkostenabrechnung hierfür geltend machst, ist die gesamte Versicherung eine Betriebsausgabe/Werbungskosten. Als Sonderausgaben sind "Sachversicherung wie Hausrat, Kasko, Wohngebäude nicht absetzbar.

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Erstens ergibt sich das schon aus dem Namen: "Gewerbe"-steuer. Die Voraussetzung zur Zahlungspflicht muss also vorliegen. Die Freiberufler haben auch entsprechende Nachteile= Haftung. Ein wesentlicher Vorteil der Freiberufler ist die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Wenn Freiberufler der Haftung (teilweise) entgehen wollen und sich in einer GmbH zusammenschliessen, fallen sie ebenso in die Gewerbesteuerpflicht,

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Wenn auf Eurer eigenen Wohnung kein Niesbrauch liegt könnt ihr die Lohnkosten (anteilig)als Handwerkeraufwendungen absetzen wenn die Rechnung auf euch lautet und über Bank bezahlt wurde

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Deine 1000 Fragen kann man so einfach nicht beantworten. 1. Für Österreich oder in Ö 2. wirklich freiberuflich (Eigenentwicklungen)

Umsatzsteuer ist unabhängig von ESt

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Wenn Dein Chef Dir schriftlich gibt, dass der Führerschein zur Erhaltung Deines Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist und Du glaubhaft darstellen kannst, dass Du den Führerschein nahezu ausschließlich beruflich nutzt, ist der Erwerb des Führerscheins nach § 9 EStG als Werbungskosten aus Nichtselbstständiger Arbeit absetzbar, unabhängig davon ob Dein Chef Dir kündigen kann oder nicht. Du musst nur alles vernünftig darstellen.

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Sorry aber Studenten können krurfristig arbeiten ohne das pauschalen anfallen. Die hiér gegebenen Antworten sind nicht korrekt.www.haufe.de/sozialversicherung.... mehr sage ich niccht.

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Würde ich gern beantworten...... aber darf ich nicht. Mann marg mich hier nicht. 1 Tipp nur ...Pflegestufe beantragen

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In Deinem Falle ist die Beleihung steuerunschädliche (Vermögensebene). Eine Kündigung wäre steuerscädlich da im 12 Jahresbereich

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Arber er hatte Kontovollmacht .... Schau mal in die AGB`s der Bank....... Der Todeszeitpunkt ist dann für die Erbschaftsteuer massgeblich

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Ganz einfach das Ding ist durch das Verfassungsgericht das den Fall nicht zur Entscheidung angenommen.

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Nicht unbedingt die Steuererklärung ist eine "Bringschuld", du musst sie innerhalb der Fristen automatisch abgeben, ansonsten können Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

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Klar die Vertragsgrundlage entfällt

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