Ihrer Tochter steht demnach Kindergeld zu, das sie in Ausbildung ist und jünger als 25 Jahre.

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Grundsätzlich müssen Grenzgänger täglich an ihren Wohnsitz zurückkehren. Es ist jedoch nach einer Verständigungsvereinbarung unschädlich für die Grenzgängereigenschaft, wenn Grenzgänger an maximal 45 Tagen im gesamten Jahr bzw. an 20% der Arbeitstage bei unterjähriger Beschäftigung nicht zurückkehren (sog. 45-Tage-Regelung).

Aus meiner Sicht bestet keine Problem für dich, oder? Kehrst Du wirklich an über 45 Tagen gar nicht zu Deinem Wohnsitz zurück oder hast Du da etwas verwechselt?

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Wenn man mal googelt, liest man nicht sehr viel Positives. Vielleicht sind es Einzelmeinungen! Wer weiß! http://www.aktienboard.com/forum/f22/ehemalige-kunden-fxdirekt-bank-t115528/ Mich würde es eher abschrecken!

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Hallo Sabine,

  1. die meisten Banken bieten Immobilienfinanzierungen an. Dort wirst Du auch persönlich beraten.
  2. Übers Internet (z.B. Interhyp) findest Du Vergleiche mehrerer Anbieter, die Finanzierungen online anbieten ohne oder nur über telefonische Beratung.
  3. Eine Mischung bietet die HVB an, wie ich heute gelesen habe. Die bieten eigenen Finanzierungen und ermitteln aus über 40 Darlehensanbieter die günstigste Kondition. Beratung erfolgt dann direkt bei der HVB.

Einen Gutachter brauchst Du nicht, die finanzierende Bank schätzt die Immobilie. Auf jeden Fall brauchst Du Unterlagen zur Immobilie, eine vermögens./Schuldenaufstellung und aktuelle Einkommensnachweise, egal wo Du vorstellig wirst.

Ich sehe keine Probleme, dass Du die Wohnung noch beleihen kannst.Ist noch eine Grundschuld mit freien Grundschuldteilen vorhanden?

Viel Erfolg.

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Warum nicht - Deutschland bleibt Deutschland! Wenn es wirklich so sein sollte, dass es in Berlin billiger ist, dann such Dir eine Bleibe in Berlin, die Dich nichts kostet und mach dort den Führerschein. Es ist eine Frage der Bewerkstelligung. Du musst ja über einige Wochen dort sein.

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Ich habe von meinem Zahnarzt gehört, dass Ökotest eine Zahncreme ausgezeichnet hat, weil die Verpackung besonders umweltfreundlich ist. Toll - mit den Inhaltsstoffen der Creme hatte die Auszeichnung nichts zu tun. Vielleicht verwendet die Versicherung ja umweltfreundliches Papier für Ihre Kundenanschreiben. Wer weiß - ich traue diesen Siegeln nicht mehr!

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Das uneheliche Kind ist auf jeden Fall pflichtteilberechtigt. das kann man auch nicht ausschlieißen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (vgl. § 2303 BGB). Man spricht insoweit auch vom "ordentlichen Pflichtteil".

Wenn Deine jetztige Frau etwas erbt, dann bekommt dein uneheliches Kind davon nichts. Ausser Deine jetztige Frau verstirbt vor Dir und Du beerbst sie. Verstirbst Du dann und regelst nichts, bekämen alle Deine Kinder das Erbe in gleichen Teilen. Wenn Du Dein uneheliches Kind per Testament ausschließt, dann bekommt sie nur die Hälfe ihres Erbteils. Also bei 500 Euro die Hälfte von 250 = 125 Euro. Wenn es weitere Kinder gibt (beispielsweise 5 Kinder insgesamt) dann bekäme das uneheliche nur 50 Euro statt 100, wenn Du es testamentarisch nicht enterbst) Ich hoffe ich konnte es erklären.

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Spekualtionssteuer fällt nur für den vermieteten Teil des Hauses an. Der eigengenutzte Teil wird nicht herangezogen.

Eine Möglichkeit Spekualationssteuer zu sparen wäre, das jetzige Haus noch zu behalten und abzuwarten, bis die 10 Jahre um sind. Die Banken können in zwei Jahren einen Pfandtausch machen, (also altes gegen neues Haus als Sicherheit für das Darlehen) das würde für Euch aber heissen, dass ihr das "alte Haus" noch behaltet, ggf. die jetzt eigengenutzte Wohnung noch für zwei Jahre vermietet und es erst in zwei Jahren verkauft.

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Dass diese sozialen Unternehmen hautpsächlich die Aufgabe haben, langjährige Hartz4-Empfänger zu beschäftigen, ist nicht der Schwerpunkt von Ashoka. Die Idee ist ganz gut, aber es wird sich schwer umsetzen lassen. Vielmehr steht der Gedanke der Nachhaltigkeit, wirtschaftlicher Entwicklung, Förderung von benachteiligten etc. im Vordergrund. Ich habe nichts darüber gefunden, dass es in Deutschland Unternehmen gibt, die vorwiegend Harth4-Empfänger einstellen und diese fördern.

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Wende Dich direkt an die deutsche Rentenberatung. Hier kannst Du aber sehr viel nachlesen zum Thema Leben deutscher Rentner im Ausland: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/FAQ/ausland_und_rente/leben_deutscher_rentner_im_ausland.html?nn=37110

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Die Sperrung der Karte war bei mir kostenlos. Allerdings entstehen für die neue Karte Kosten, denn eine gesperrte Karte kann nach Auskunft meiner Bank nicht mehr "entsperrt" werden.

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Ja, man muß immer über eine Bank gehen, die den Studienkredit vermittelt. Frag einfach bei Deiner Hausbank nach.

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Anspruch auf Grundsicherung haben die Antragsberechtigten nur, wenn sie bedürftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Erzielt ein behinderter Mensch Einkünfte, aus denen er zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, so wird die Grundsicherung als Aufstockung zu dem bereits vorhandenen Einkommen geleistet. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit ist ferner das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten und des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft zu berücksichtigen. Für den Einsatz des Einkommens und Vermögens gelten die Vorschriften des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII). Mehr dazu unter: http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/grundsicherung.php

Hoffe das hilft weiter!

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Ich habe folgenden Link für Sie gefunden. Demnach sind die Regierungspräsidien der einzelnen Bundesländer für Ihr Anliegen zuständig.

Als Beispiel hier Hessen-Regierungspräsidium Darmstadt: : http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=4ec67a95ca72c0b526abacfce4404deb

Achtung: Es muß eine Bescheinigung über die Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes vorhanden sein.

Die Frist zur Antragstellung endet am 31.12.2011.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter!

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