Oder nur per Nachnahme verkaufen, kostet dem Käufer aber wesentlich mehr Versand, ob die das dann so toll finden.

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Da hat Schubert610 recht, würde ich auch nicht machen. Wenn du nur Bargeld einnehmen willst, solltest du dich auf eBay Kleinanzeigen beschränken. Aber auch dort hast du eine wesentlich kleinere Zielgruppe.

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Man muss Volljährig sein, das wird mit Ausweis verifiziert. Ohne Verifizierung kein Konto, ohne Konto keine Bitcoins.

Alle Fragen zum Thema Bitcoin vom Gründerlexikon erklärt: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/bitcoin-kaufen-prognosen-erfahrungen-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen-84233795

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Es gibt unterschiedliche Anbieter, die mehr oder weniger risikobehaftet sind. Je nach Anspruch, Kenntnisstand und Vorhaben kannst du diese einsetzen, ich habe im Gründerlexikon die 3 wichtigsten (meiner Meinung) zusammengestellt:

Alle Fragen zum Thema Bitcoin vom Gründerlexikon erklärt: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/bitcoin-kaufen-prognosen-erfahrungen-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen-84233795

Einige haben eine Wallet enthalten, manche nicht und du musst selber auf deine eigenen Wallet überweisen. Auch die Gebühren sind sehr unterschiedlich.

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Du kannst mit Bitcoin auf unterschiedliche weisen verdienen, aber Vorsicht, es ist immer ein Risiko dabei:

  1. durch Spekulation auf steigende Kurse Geld verdienen
  2. durch Verzinsung deiner Bitcoins Geld verdienen

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Sobald du die Ausgabe für Bitcoin als Betriebsausgabe erfasst, ist der Grundstein für eine betriebliches Investment durch die GbR gelegt, daher nicht als Betriebsausgabe buchen, sondern als Privatentnahme oder am besten direkt über das private Konto bezahlen, dann kommt man gar nicht erst in Versuchung. Alle Fragen zum Thema Bitcoin vom Gründerlexikon erklärt: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/bitcoin-kaufen-prognosen-erfahrungen-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen-84233795

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Es gibt Möglichkeiten, anonym Bitcoin zu kaufen und zu verkaufen. Stichwort "Bitcoin Mixer" - kann ich aber nicht empfehlen. Alle Fragen zum Thema Bitcoin vom Gründerlexikon erklärt: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/bitcoin-kaufen-prognosen-erfahrungen-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen-84233795

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Wir bieten eine kostenloses Muster sowie eine kostenpflichtige Vorlage unter

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zum Download an. Ich nutze die in unserer Firma selbst.

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Danke @qtbasket das du hier einfach im Netz Texte kopierst ohne Zu Fragen und dann ncoh nciht mal die Quelle bennenst. DEine sogar als Hilfreichste antwort gegebene Antwort ist 1:1 bei mir Kopiert.

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Dein "Platin-Fragant" gehört dir von den Schultern gerissen. Das ist echt das Letzte, so etwas gehört sich nicht und könnte auch mal zu einer Abmahnung führen.

Übrigens, wir prüfen mit plagaware.de unsere Texte und finden früher oder später immer Plagiate, so auch dieses.

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Ließ dir zum Gründungszuschuss unser Lexikonbeitrag durch: Werbung durch Support gelöscht

Freiberuflichkeit ist übrigens nur beim Finanzamt gegenüber der gewerblichen Einkunft gesondert zu erklären. Bei der Arbeitsagentur zählt alles in den Gründungszuschuss, was du im Rahmen der beim BA angemeldeten Tätigkeit machst.

Tipp: Nicht so viel bei der Arbeitsagentur fragen, was man darf und was nciht, machen, dann klappts auch ;-) Die wollen auch nur ihre Ruhe haben, meine Erfahrung als KfW Gründungsberater.

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Du gilst dann als Bedürftig, wenn dein Einkommen und dein Vermögen unterhalb des Freibetrags liegen. Also wen du damit so wenig hast, wie die anderen Hartz 4 Menschen ohne Selbständigkeit. Dann steht dir wieder die Grundversorgung von 359 EUR oder so zu. Insolvenz ist nicht nötig.

Mit einem ALG 2rechner kannst du das in etwas ausrechnen:

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In einer hauptberuflichen Selbständigkeit, darf man eine n Nebenjob (max. 15 Stunden pro Woche) nachgehen. Wird es mehr, muss u.U. bei den Krankenkassen eine Veränderung oder Mitteilung gemacht werden. Aber auch der Gründungszuschuss ist dann in Gefahr (bei ALG 1).

Mehr dazu in unserem Beitrag unter:

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