Ok, fassen wir noch einmal zusammen:

Sofern ein Haus/Grundstück etc. etc. nicht veräußert werden kann ohne den Beschenkten zu ruinieren zieht die Einkommenregelung höchstwahrscheinlich des Beschenkten.

Beispiel:

Grundstück wurde vor 5Jahren geschenkt, nun Pflegeheim der Eltern. Grundstück wurde bebaut. Grundstücksveräußerung aufgrund der Kredite nicht möglich.

Lösung: Sozialträger verlangt Kreditaufnahme. Das geht aber nur solange der Beschenkte ein Einkommen über 1800 abzgl. zzgl. aller Umstände besitzt.

Aber auch unter 1800 Euro Einkommen bleibt die Forderung bestehen! Sie wird nur nicht umgesetzt bis der Beschenkte zu Vermögen über seine Freigrenze kommt oder wieder über 1800 Euro verdient.

Beispiel: Einkommen 3000 euro netto. 3000-1800 = 1200 Euro / 2 = 600 Euro.

Das Amt könnte also verlangen ein Darlehen mit einer Rückzahlungsrate von 600 Euro aufzunehmen. (wird durch 2 geteilt lt. Unterhaltszahlung an Eltern).

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, Bestätigung wäre auch schön, Vielen Dank an alle !!

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@wfwbinder: "Da habt ihr nach der (guten) Quelle von @andri zwei Möglichkeiten. Entweder Ihr nehmt ein Darlehen auf und zahlt es in einer Summe, oder monatlich eine Rate, bis der Wert des Grundstück erreicht ist."

Aber das ist ja genau der Ruin! Ist kommt doch auf das Gleiche hinaus ob ich nun das Haus verkaufe oder es als zusätzliches Darlehen nehmen muss und das kann doch nicht wahr sein,- aber durch Andri's Link scheint eine Vorgehensweise durchzulechten:

Egal, Andri's link hat einen wichtigen Hinweis gegeben:

Sofern das Einkommen des Beschenkten unter 1800 Euro netto liegt kann das Sozialamt auch bei vorheriger Beschenkung keine (zusäzliche) Kreditaufnahme auf fordern wenn das Grundstück nicht veräußert werden kann(der Fall liegt ja hier vor). Wehrmutstropfen: Die Forderung bleibt wohl ein Leben lang bestehen. Sollte man irgendwann zu Geld kommen (Erbschaft über Freibetrag des Vermögen, der liegt bei 5% alles Bruttobezüge seit dem 18. Lebensjahr inkl. 4% Zins + Zineszins pro Jahr) oder über 1800 Euro verdienen wird die Forderung fällig,- auch wenn das 60000 Euro sind...

Der Deutsche Staat schenkt dir nix, das ist einmal sicher.

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DAS ist genau die Frage. Meines Erachtens steht hier nämlich die Unzumutbarkeit gegenüber dem Kind, was neu gebaut hat der Forderung des Sozialamtes gegenüber.

Es müssten zumindest alle Kosten (Abriss altes Haus, Abtragung, neuer Zaun etc. etc.) absetzbar sein vom Grundstückswert was im Endeffekt bei einem Neubau eines kompletten Hauses dann gegen 0 tendieren dürfte und somit das Sozialamt keine Forderung mehr durchsetzen kann. Ich suche auch händeringend nach einem Präzedenzfall.

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