ja das gibt es-google mal Verhinderungspflege-da findest Du nützliche Hinweise
schau mal hierzu https://www.heizoel.total.de/aktuelles/heizoelpreise-fallen-weiter-sorge-vor-uberangebot/
Hierzu gibts eine Musterklage, wie mir google verriet, schau mal unter: BFH Az VI R 56-12 oder hier http://www.n-tv.de/ratgeber/Mitgewinnen-ohne-Kosten-article10330901.html
das kann man pauschal als sonstige Umzugskosten angeben, wenns im Rahmen liegt.
wenn ihr unverheiratet seid, nur du im Grundbuch stehst, ist das ja für Dich schon mal ne gute Sache.. die Idee mit dem Konto auch, wenns um mtl. Zahlungen geht. Aber ob Deine Freundin damit zufrieden ist, insbesondere sollte Dir was zustossen-ein gemeinsamer Notartermin macht daher Sinn.
meine Eltern hatten das Wochenendhaus mit in der Hausrat-ich denke also ja.
die Haftplficht könnte den Schaden bezahlen- wenn Du den Verlust von fremden Schlüsseln includiert hattest. Gehört der Schlüssel zu einer zentralen Schließanlage kann das teuer werden. Viel Glück, daß der Nachbar Humor hat...
der Vermieter hat recht- allein aus brandgefahrtechn. Gründen dürfen dort sicher keine Möbel gelagert werden.Auch hättest Du bei Diebstahl keine Versicherungsleistung zu erwarten.
sorry-sollte zu den Tips
ich hab nichts dazu finden können, aber da es ja weiter Anspruch hat auf die Waisenrente sehe ich bei der Abfindung keine Vorteile. Aber am besten du lässt Dich hier bei der Stelle beraten, an die Du Dich in eigener Sache beraten hast lassen
das beschäfigt wohl mehr Personen-aber nein, ich denke bei der Rente o. Steuer bringt das nix http://www.gutefrage.net/frage/vorteile-von-einem-doktortitel
geh zum Nachlassgericht und frage,ob ein Nachlaßpfleger bestellt werden kann
hierzu gabs schon viel zu lesen, nutz mal die suchfunktion, oder auch hier: http://www.finanzfrage.net/frage/worauf-als-privatperson-achten-dass-das-autoleasing-zum-schluss-kein-draufzahlgeschaeft-wird
Wenn Geld eingeht, daß nicht Deiner Tochter gehört, sondern Dir zusteht, ist eine Pfändung denkbar. Hast Du selber kein Konto-oder warum geht das bei Deiner Tochter ein??
Wenn das Mietverhältnis beendet ist solltest Du den Vermieter schriftl. auffordern zur Herausgabe des Sparbuches. Frist mit angeben. Dann wirst Du entw. das Sparbuch bekommen o. einen Brief mit einer Argumentation,warum er es nicht herausgibt. Dann hilft vermutl. nur Gang zum Rechtbeistand, wenn Du der Meinung bist, du bist nichts mehr schuldig. Sag ihm Du übernimmst die Portokosten für die Zusendung des Buches, viell. will er diese nur nicht tragen. Lautet das Buch auf Deinen Namen u. der Kautionsvertrag ist auch vorhanden? So wäre es nämlich grds. mal richtig aus rechtl. Sicht
Das Recht dürfte unabhängig vom Mietvertrag bestehen- aber die Gründe müssen eben klar definiert sein und die Eigenbedarfsanzeige schriftlich erfolgen.
ja, hier gilt immer zum Jahresende
http://lmgtfy.com/?q=nebenkostenabrechnung+verj%C3%A4hrungsfristen
dies hab ich im Netz für Dich gefunden (optimal vorsorgen-Zitat): Sonderregelungen für Eltern Riester-Rente: Was wichtig ist bei Elternzeit und Elterngeld Wenn Sie sich in dessen ersten 3 Lebensjahren um die Erziehung und Betreuung Ihres Kindes kümmern, hat das zunächst einmal für Ihr Rentenkonto angenehme Auswirkungen. Denn diese Zeiten werden als Kindererziehungszeiten auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, und Sie werden so behandelt, als wenn Sie in diesem Zeitraum einen Durchschnittsverdienst hatten. Riester und Elternzeit Das bedeutet: pro Jahr wird 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben, so dass in 3 Jahren immerhin rund 70 bis 75 Euro Rente verdient werden. Da die Kindererziehungszeit gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auslöst, steht jedem Elternteil in Elternzeit (früher übrigens auch als Erziehungsurlaub bezeichnet) die Förderung nach dem Riester-Modell offen, weil die Pflichtversicherung eine sogenannte unmittelbare Berechtigung auslöst. Das gilt ab dem 1. Monat nach der Geburt (Bei Geburt im Januar also ab Februar) und dann für insgesamt maximal 36 Monate. Wichtig dabei: Sie müssen nachweisen können, dass Sie das Kind tatsächlich im entsprechenden Zeitraum betreut haben.
bin neu hier- gerade merke ich, daß ich hier verschiedene Antwortmöglichkeiten anbiete- das war nicht meine Absicht, einfache Antwort genügt. Offens. ein techn. Problem? Sah gerade, daß das hier wohl öfter passiert? Ich gelobe Besserung, wie gesagt, bin Frischling hier.