Diejenigen, die eine Immobilie als Geldanlage sehen, sollten natürlich schon im Hinterkopf behalten, dass es grundsätzlich möglich ist, dass man enteignet werden könnte, sofern dass Wohl der Allgemeinheit mehr Gewicht hat als das individuelle.

Grundsätzlich würde ich deswegen auch dazu raten, sich nicht nur Immobilien in guter Lage herauszusuchen, um sein Geld anzulegen, sondern auch Immobilienfonds. Es gibt zahlreiche Immobilienfonds (offene wie geschlossene), die auch ganz gut sind, auch wenn viele der Meinung grundsätzlich eine negative Haltung gegenüber Immobilienfonds haben.

Dieser Fonds ist aus meiner Sicht beispielsweise ganz gut: http://www.investieren-mit-gutem-gewissen.de/geschlossene-immobilienfonds/privater-wohnraum/, zumal es hier seit 1998 18 Vorläuferfonds gibt, die alle planmäßig laufen.

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Ich persönlich würde immer Fachleute konsultieren, die sich mit dem Thema gut auskennen. Wegen jeder Kleinigkeit musst du jetzt sicher nicht zu einem Fachanwalt rennen. Wenn sich der Verdacht erhätet, der Arbeitgeber würde Schindluder treiben, würde ich aber zunächst alles genauestens dokumentieren und dann Fachleute damit konfrontieren, die das auswerten können.

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Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass der letzte Werktag eines Monats damit gemeint ist, was aus meiner Sicht auch sehr logisch erscheint. Ich lasse mich hier aber sehr gern belehren. ;-)

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Ich persönlich finde es nicht ungewöhnlich, dass ein Gehalt "erst" zwei Monate später ausgezahlt wird. Letztlich muss man ja nur die ersten zwei Monate überstehen, um schließlich ein regelmäßiges Einkommen zu bekommen. Bei 400-Euro-Jobs ist es oft der Fall, dass die Auszahlung genau so vorgenommen wird. Während meines Studiums habe ich zum Beispiel bei einer Internetagentur gearbeitet, wo ich mein erstes Gehalt auch erst nach zwei Monaten bekommen habe. ;-)

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Grundsätzlich ist die Frage, die du gestellt hast, nicht leicht zu beantworten. Natürlich kann dir durch vertragliche Regelungen und Vereinbarungen eine Abfindung zustehen, das ist hier allerdings nicht der Fall.

Bei einer Abfindung wird - bildlich gesprochen - in vielen Fällen der rechtliche Bestandsschutz verkauft, siehe: http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/abfindung.html. Es kann also durchaus zu Abfindungszahlungen kommen, solange dieser Bestandsschutz sehr stark ist. Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung in angemessener Höhe zu bezahlen, um rechtliche Hemmnisse zu vermeiden. Deswegen ist die Konsutlation eines Rechtsanwalts in diesem Fall sicher nicht verkehrt.

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