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RatsucherZYX, Sobeyda:

Ich bin Christ und werde es weiter bleiben und bin auch bereit, für das damit Verbundene zu zahlen, bin aber aus verschiedenen Gründen gegen das System der Kirchensteuer. EIN Grund von mehreren ist, dass unter anderem auch ein Teil davon für einen staatlichen und kirchlichen Eintreibungs- und Verwaltungsapparat verschleudert wird, der Daten erhebt, berechnet, wieviel ich zu zahlen habe, kontrolliert, ob ich das tue, Daten mit Banken austauscht usw. So ein unnötiger Aufwand soll in einer Gemeinschaft von Heiligen und solchen, die es werden wollen, keinen Platz haben, das Geld kann sinnvoller verwendet werden, und mit dem Teil der Kirche, der weder heilig ist noch danach strebt, habe ich nichts am Hut.

Ein Kirchenaustritt an meinem jetzigen Wohnsitz kostet! Wenn ich das zahle, umgehe ich schon einmal nicht den Verwaltungsanteil der Kirchensteuer, sondern zahle mehr an die staatliche Verwaltung (wenn es auch andere Stellen sind), als ich es über die Kirchensteuer in absehbarer Zeit tun würde. Außerdem will ich dem Staat nichts dafür zahlen, dass ich mein Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch nehme. Deshalb kann ich besser damit leben, 100 Euro an die Bahn oder sonstwen für die Anfahrt zu zahlen, als 30-60 Euro an den Staat. Dies ist der Hintergrund. Außerdem kann ich die Fahrt so gestalten, dass sie nicht zu 100 Prozent als verlorene Zeit und verlorenes Geld zu verbuchen ist.

Sobeyda:

An meinem Wohnsitz kann man sich, soweit ich gehört habe, als Obdachloser o.ä. anmelden, als Anschrift in der Meldebescheinigung und im Ausweis steht dann "o.f.W." Ich konnte aber nicht herausfinden, ob das überall, insbesondere in Brandenburg und Bremen, so ist, auch die Meldegesetze geben nichts dazu her.

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