Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

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Ich wollte die Buchung, wie ihr alle so schön beschrieben habt, verbuchen. Ich nutze selbst WISO Mein Büro. Wollte nun die Ausgabe als Umsatzsteuerzahlung buchen. Habe dies auch gemacht und dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung hätte ich nun gerne gesehen, dass mir dieser Betrag dann auch angerechnet wird. Dies ist aber leider nicht der Fall. Dies bedeutet, dass wenn ich nur die Vorsteuer als Umsatzsteuerausgabe verbuche, ich genau diesen Betrag nicht vom Finanzamt wieder bekommen würde. Soll ich dann vielleicht doch den gesamten Betrag verbuchen und dann später bei der Steuererklärung für dieses Jahr die Zahlen gerade rücken lassen?

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Hallo,

danke für eure guten Stellungnahmen. Ich habe selber ganz vergessen, dass ein Grundstück ja auch zum Vermögen gehört wenn man es gelauft hat und somit auch für eine Baufinanzierung als Sicherheit veranschlagt wird. Das macht dann natürlich einiges einfacher. Das Grundstück wird uns übrigens etwa 60000€ kosten und beim Hausbau liegen wir so bei etwa 350000€ inklusive aller Nebenkosten, wie Inneneinrichtung (Küche, Bad etc.) oder Gartenausbau (Teich etc.). Ich werde mich also mal informieren bei einem Fachmann. Für den Notfall möchte ich aber immernoch Eigenkapital auf der hohen Kante haben, um nicht planbare Änderungen auch zu finanzieren. Der Vorteil ist, dass ich als Freiberufler derzeit sehr gutes Geld verdiene und somit das Vermögen auch stetig steigt. Ein Bau kommt aber erst frühestens übernächstes Jahr in Frage, da wir an unsere Mietwohnung noch bis Ende des nächsten Jahres gebunden sind. Als Eigenkapital, also Grundstück + Erspartes, hätte ich gerne mindestens 100000€ zur Verfügung, um so auch höhere Zinsen aus dem Weg zu gehen. Außerdem ist mein Ziel auch eine variable Tilgung festzusetzen, um zwischenzeitlich schon den einen oder anderen verfügbaren Euro zurückzuzahlen. Macht dies so Sinn, was ich mir so gedacht habe?

Danke und Gruß, Martin

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