Grundfreibetrag: Für jeden Einzelnen ist im Jahr 2021 ein Einkommen bis zu 9.744 Euro nicht zu versteuern.

Mit 1150€ Rente liegt ihre Mutter bei 13800€, also deutlich darüber. Wenn sie nichts steuermindernd gegenrechnen kann, liegt sie als über dem Grundfreibetrag.

Aus ihrem Post geht auch nicht hervor, ob ihre Mutter vielleicht noch andere Einkünfte hat wie z.B. Miet- oder Pachteinnahmen usw..

...zur Antwort

Umsatzsteuerpflichtig sind Sie erst ab 17.500€ Umsatz jährlich! Darunter sind sie Kleinunternehmer und dürfen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (siehe Kleinunternehmerregelung). Sollten Sie jedoch darüber liegen, dann bedenken Sie, dass in Ihrem Fall die Umsatzsteuer wahrscheinlich nur 7% beträgt, da Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Egal wie, ihre Einnahmen müssen Sie trotzdem ordentlich versteuern und in der EST-Erklärung aufführen. Ihre Ausgaben (Materialkosten etc.) können Sie "dagegenrechnen", da sie "mindernd" wirken.

...zur Antwort