Hallo zusammen,

ich antworte hier für alle.

Also ich habe einen Anwalt vor Ort eingeschaltet und einen in Schleswig Holstein.Es ist also so dass ich nahtlose Grundsicherung weiter erhalte. Ich muß

n i c h t erst meinen Verkaufserlös verbrauchen, sondern kann direkt ein gleichwertiges Haus kaufen. Nach Androhung eines Gerichtsverfahren lenkte das Amt in SH ein.

Es handelt sich um den § 90 Abs.2 Nr.3

Es get also doch.

Danke nochmals an alle, vor allem Gaenseliesel.

Gruß Fritz.

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Sollte dein Bausparvertrag nicht an die Bank abgetreten sein, kannst du natürlich aussetzen. Es wird allerdings die Zuteilungszeit beeinflussen. Sollte die über deinem Bankkredit Zeitraum liegen , ist eine Zwischenfinanzierung bis zur Zuteilung möglich.

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Hallo,

meines Wissens ist das so: Wenn ein vorhandenes Erbe angenommen wird, werden auch die Schulden übernommen.

Zum zweiten: Beerdigungskosten sind in jedem Fall von Angehörigen, sprich auch den Kindern, zu zahlen.

Außer man ist selbst mittelllos.

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