Hallo zusammen,
ich antworte hier für alle.
Also ich habe einen Anwalt vor Ort eingeschaltet und einen in Schleswig Holstein.Es ist also so dass ich nahtlose Grundsicherung weiter erhalte. Ich muß
n i c h t erst meinen Verkaufserlös verbrauchen, sondern kann direkt ein gleichwertiges Haus kaufen. Nach Androhung eines Gerichtsverfahren lenkte das Amt in SH ein.
Es handelt sich um den § 90 Abs.2 Nr.3
Es get also doch.
Danke nochmals an alle, vor allem Gaenseliesel.
Gruß Fritz.