das geht, wenn der Wagen nicht zu alt ist. Man geht bei einem älteren Pkw von einer Nutzungsdauer von 2 Jahren aus (ab einem Alter von 4 Jahren) und schreibt ihn in dieser Zeit ab.
Lies mal hier: http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/firmenwagen-gebrauchtes-fahrzeug-als-geschaeftswagen-kann-sinn-ma_222_79776.html