Ich gehe davon aus, dass Sie geldwerte Ansparung beabsichtigen. Gut, jeder was er für richtig hält.

Vertriebsorganisationen wie DVAG, AWD, Bonnfinanz oder wie sie alle heissen, haben den unbedingten Auftrag, auch bei seriöser Absicht des Verrtiebsmitarbeiters, ausschliesslich die Produkte dieser Organisation zu vermitteln. Das alleine beweist ja schon, dass eine umfassende und breite Information nicht stattfinden KANN. Dazu kommt, dass Vermittler ja von seinen Vermittlungen und den auszukehrenden Provision abhängig ist,manchmal sogar von Vertriebsgeschäftsplänen, geforderte Umsätze und ähnliches. Dies übrigens gilt ebenso für Banken. Derzeit liegt die Postbank an der Spitze der ausgepressten "Bankberater". Diese MÜSSEN bestimmte Umsätze liefern.

Was ist zu tun? Zunächst sollte man sich ausgiebig informieren. Und das bei unabhängigen Spezialisten. Die Bezahlung geschieht in diesen Fällen per Honorar oder per Mitgliedsgebühr. Die Verbraucherberatung verlangt für manche Leistungen ebenfalls Geld. Gehen Sie zum Bund der Versicherten und lassen Sie sich aufklären. Diese Leute sind 100%ig neutral und schenken Ihnen reinen Wein ein. Soviel ich weiss, ist nur die Mitgliedschaft notwendig. Und sollte dieser Verein dennoch eine Bezahlung verlangen, bezahlen Sie. Es ist gut angelegtes Geld.

http://www.bundderversicherten.de/verein

Danach wissen Sie, was für Sie richtig ist und Sie beginnen, sich die geeigneten Gesellschaften oder die geeigneten Vertriebsgesellschaften zu holen und zu vergleichen. Ich inmir sicher, dass man sogar bei diesem Bund der Versicherten für die Mitglieder die Angebote prüfen kann. Auch sind manchmal die Verbraucherberatungen dazu in der Lage. Also, informieren, vergleichen, prüfen.

In jedem Fall muss zuerst die eigene Lebensplanung stehen, also der Anspruch und die Zielvorgabe muss VORHER definiert sein. Ansonsten kauft man die falsche Leistung ein. Wenn diese Checkliste genau genug erstellt wurde, besitzt man eine Sicherheit, kommenden Argumenten der Vermittler gewappnet zu sein.

Vor Entscheidung und Unterschrift, IMMER mindestens eine Nacht darüber schlafen. Der seriöse Vermittler wird gerne auf die sofortige Unterschrift verzichten und auf Ihre Entscheidung warten. Andernfalls würde ich Lunte riechen.

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Das ist ein richtiges Problem und wieder mal etwas blauäugig. Nun, wie kommt man da wieder heraus. Soviel ich verstanden habe, geht es dem Bruder um die Sicherheit seines Anteils. Das kann auch anders geregelt werden.

Zunächst muss ich den Wortlaut des notariellen Vertrages kennen. Dann kann ich überblicken, was eventuell zu machen ist. Was sol die Bezeichnung "Wirtschaftlichkeitsvertrag" in Verbindung mit einem Bausparvertrages bedeuten? Bitte nicht den Fehler begehen, wie so oft versucht, irgendandere in die Verantwortung zu nehmen, wenn man selbst einen grandiosen fehler begangen hat, sondern versuchen, diesen Fehler zu beheben, abzumildern oder andere Wege, andere Lösungen zu suchen.

Nach Kenntnis des Vertrages kann erst Antwort gegeben werden. Wo seid Ihr denn zuhause?

Bei ernsthaftem Problem bitte Kontaktaufnahme per Email: fpa@gmx.de

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Mal kurz vorbeigeschaut und lese Dinge, die keine Relevanz haben.

  1. Ein Makler hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, keine Rechte, Vereinbarungen zu treffen.
  2. Alle Vereinbarungen sind notariell aufzunehmen und zu beurkunden.

Das Haus soll verkauft werden? Ist also noch nicht verkauft. Gut.

Was soll das mit Klagen oder ähnlichem? Das verstehe ich nicht.

"ALLE VEREINBARUNGEN SIND MIT DEN VERTRAGSPARTEIEN ZU SCHLIESSEN UND IM NOTARVERTRAG FESTZUSCHREIBEN. ALLES ANDERE IST NULL UND NICHTIG!"

Mit Maklern werden keine Vereinbarungen getroffen, da diese rechtlich nicht bindend sind.

3.Die Modalitäten über Kaufpreis, Zahlungszeitpunkt, Auszug und Übergabe, Zustand bei Übergabe, Klauseln für Vertragsbruch und Konsequenzen, usw, sind ALLE im notariellen Kaufvertrag festzuschreiben. Der Makler hat damit absolut nichts zu tun!

Um Klarheit in diese verschwurbelten Angaben zu bekommen, können Sie mich auch direkt kontaktieren - kostenfrei. fpa@gmx.de

Welche Funktion haben Sie bei dieser Sache?

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Ja, man kann Gold im Ausland kaufen und nach Deutschland mitbringen. Bei der Einfuhr ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% zu bezahlen. Dann kann es in den "freien Verkehr" gelangen und alles ist erledigt. Diese Steuer bekommt die Privatperson aber nicht mehr zurück. Ich selbst kaufe im Erzeugerland ein und importiere nach Deutschland, muss auch die Steuer bezahlen, bekomme diese aber wieder zurück. Es würde mir die gesamte Kalkulation über den Haufen werfen, wenn diese Einfuhrumsatzsteuer verloren wäre. Individuelle Fragen bitte direkt per Email: fpa@gmx.de

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Warum muss auch hier eine Bank eingeschaltet werden. Wenn schon Feingoldkauf in Deutschland, dann doch eher zu den Spezialisten. Es gibt keinen Grund bei Banken Gold zu kaufen. Hier in München gibt es eine Menge von Goldhändlern, bei denen man Gold kaufen kann. Ich selbst kaufe lieber direkt im Erzeugerland. Die Verbindungen habe ich seit 1996. Damals kosteten 1000g etwa 9000 US-Dollar. Heute liegt der offizielle Kurs bei rund 42000 Euro. Soll Gold gekauft werden, damit man in sichere Werte investiert oder soll Gold gekauft werden, weil man damit Kursgewinne erwartet? Und die Preise sind abhängig der gekauften Menge. Z.B.: 1g Gold = 46,60 €. 100g Gold = 4300 €. 1000g Gold = 42300 €. Also, der Preis im Verhältnis für 1g ist um etwa 10% teurer, als für 1000g. Ich selbst kaufe zusammen mit anderen Anlegern Gold an der Quelle und erhalte somit einen sehr guten Preis. Eventuelle Detailfragen oder Hilfestellung direkt per Mail fpa@gmx.de.

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Darlehen werden normalerweise mit einer besrtimmten Zinsfestscheibung gewährt. Das bedeutet, dass sowohl die Bank, aber auch der Darlehensnehmer nicht vorzeitig kündigen kann. Sollte dies doch passieren, wobei der Grund dafür keine Rolle spielt, so ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Dafür gibt es eine Formel (Googlen). Es geht hier eigentlich nur darum, dass sich die Bank den entgangenen Gewinn durch vorzeitige Rückzahlung holen möchte. Die andere Möglichkeit bestünde, dass der Käufer in den Darlehensvertrag einsteigt (Schuldnertausch), was derzeit höchst unwahrscheinlich ist, da man aktuell sehr niedricge Darlehenszinsen bezahlen mus und die damals abgeschlossenen Konditionen mit Sicherheit weit höher lagen. Also, Vorabgespräch mit der finanzierenden Bank und Ankündigung der Darlehenskündigung. Verhandlung über die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man für die Bank noch Kunde bleiben sollte.

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Immobiliengeschäfte müssen beurkundet werden. Dieses muss generell vor einem deutschen Notar erfolgen. Keine Alternative. Wenn jemand aus dem Ausland kaufen will, kann er das tun. Er muss sich vor dem deutschen beurkundenden Notar vertreten lassen. dazu kommt, dass diese Angebote meist nixht seriös sind. Um diesem entgegenzutreten und sich selbst zu sichern, sollte dieser Kauf folgende Dinge beinhalten: Der Käufer hinterlegt beim Notar die Kaufsumme inklusive Nebenkosten und Grunderwerbsteuer. Der Notar beurkundet diesen Kaufvertrag und legt diesen dem Grundbuchamt zum Vollzug vor. Nach Auflassungsvormerkung, die Sicherung des Käufers, wird der Kaufpreis an den Verkäufer durch den Notar ausbezahlt. Nach Empfang des Kaufpreises wird der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen. Falls noch weitere Fragen notwendig sind, bitte per Mail an mich. fpa@gmx.de

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Die Kaufmannsregel gilt auch beim Goldkauf: "Im Einkauf liegt der Gewinn!" Ich selbst kaufe im Erzeugerland und ein paar meiner Freunde haben sich hier beteiligt. Einige möchten das Material selbst besitzen und günstig erwerben. Und meine anderen Freunde möchten am Goldhandel verdienen und dann später den Profit in Gold sichern. Der "springende Punkt" dabei ist immer, die richtigen Verbindungen zu besitzen. Da ich selbst dieses Land seit 1996 gut kenne, kann ich meine langjährigen Bezihungen sehr gut nutzen. Mehr Details über diesen Weg, Anfragen per Email: fpa@gmx.de

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