Die Ansprüche verjähren nicht, da sie gehemmt sind, solange die Ehe besteht, vgl. § 207 BGB.
Du musst aufpassen, dass du auf kein stehendes Hindernis auffährst. Andererseits ist natürlich auch das Kaufhaus sicherungspflichtig bezüglich seiner Einkaufswagen. Es muss sie beleuchten und geeignet unterbringen. Ich würde sagen, du trägst zur Hälfte eine Mitschuld an dem Schaden. Die andere Hälfte könntest du als Schadensersatz gegenüber dem Kaufhaus geltend machen.
Hole eine Auskunft von der Schufa ein. Du hast ein Auskunftsrecht. Dort steht der Betrag und der Grund der Eintragung, falls tatsächlich eine Eintragung stattgefunden hat.
Das darf der Mieter, da der Gerichtsvollzieher sein Beauftragter ist und seinen Weisungen unterliegt.
Ich sehe kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Allenfalls dürfte bei Vorauszahlung eine Vorauszahlung gemeint sein, während eine Abschlagszahlung im Nachhinein erfolgen könnte. Man könnte auch sagen Akontozahlung.
Bei einem nicht rechtsfähigen Verein besteht keine Haftung des Einzelnen. Der richtige Ansatz ist der von EnnoBecker, der nach dem Auftraggeber fragt. Der haftet schlussendlich.
Deine Kur ist sicher von der Krankenkasse genehmigt worden. Sie ist medizinisch veranlasst, sodass das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt. Der Lohn wird also weiter gezahlt. Der Arbeitgeber könnte sich an die Krankenkasse halten, um gegebenenfalls einen Ausgleich von dort zu erfahren.
Sorry, ich verstehe nicht, was BSPV heißt. Aber wenn es um eine Scheidung geht und das Vermögen der Kinder betroffen ist, wacht eh das Jugendamt darüber, wenn es dabei zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommen sollte. Ansonsten ändert sich nichts, weil das Sorgerecht regelmäßig bei beiden Elternteilen verbleibt. Eine Vollmacht von den Eltern würde also weiter wirken und könnte auch nur von ihnen wiederrufen werden, egal ob sie sich scheiden lassen, oder nicht. Bei gewissen Geschäften der Eltern muss aber noch das Familiengericht befragt werden. Das müsstest du sicherheitshalber noch abklären.
Wenn es ein Privatgutachten war, dann ist problematisch, ob ihr daran etwas ändern könnt, wenn ihr das Gutachten allesamt in Auftrag gegeben habt. Wurde es nur von einem bestellt, dann lehne es als Parteigutachten ab, was geht. Ist es gerichtlich in Auftrag gegeben worden, dann bringe deine Einwände rechtzeitig vor, um an ein Gegengutachten zu kommen. Die Haftung de Gutachters besteht natürlich ebenfalls, aber da muss er schon grob fahrlässig bis vorsätzlich gehandelt haben. Ansonsten wird es sehr schwer, ihm einen Haftungsfehler nachzuweisen.
Das ist Vorsicht angezeigt. Ich stimme demosthenes zu. Die Zahlungsaufforderung gilt, auch wenn nicht gleich eine Klage kommt. Der Anwalt hat wohl noch viel anderweitiges zu tun, das er vorrangig bearbeitet.
Der Anspruch ist pfändbar. Gandalf94305 hat schon richtig geantwortet.
Eine Kündigung muss nicht begründet werden. Außer es gilt das Kündigungsschutzgesetz. Selbst dann aber können die Kündigungsgründe nachgeschoben werden. Ist aber ein Betriebsrat da, muss dieser unter Angabe von Gründen vorher gehört werden und muss seine Zustimmung erteilen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.
Eine Erbausschlagung kann man doch erst vornehmen, wenn man Erbe geworden ist. Das ist aber bei dir nicht der Fall. Denn da starb der Vater, der aber die Mutter als Alleinnerbin eingesetzt hat. Folglich können die Kinder nicht ausschlagen. Es könnte nur die Mutter ausschlagen, da sie Vollerbin geworden ist.
Ich habe schon gehört, dass auch der Gläubiger einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen stellen kann. Ich würde aber davon die Finger lassen. Vielmehr mein Heil weiter in der Einzelvollstreckung gegen den Schuldner suchen. Denn wenn der Insolvenzantrag durchgeht, bleibt meistens definitiv nichts mehr übrig für dich.
gtbasket hat schon zutreffend geantwortet. Der Mann ist krank. Demzufolge sind die Kosten der In-Vitro-Fertilisation von seiner Krankenkasse zu zahlen und auch die seiner Frau.
Die Preise werden sicher steigen, aber das muss es uns wert sein, da wir ansonsten uns selbst der Gefahr einer unermesslichen Zerstörung aussetzen. Fukoshima ist wieder ein sehr eindringlich warnendes Beispiel.
Die Preise werden sicher steigen, aber das muss es uns wert sein, da wir ansonsten uns selbst der Gefahr einer unermesslichen Zerstörung aussetzen. Fukoshima ist wieder ein sehr warnendes Beispiel.
Es ist ein Insichgeschäft, das selbst bei einem Testamentsvollstrecker verboten ist. Außer der Erblasser hat Befreiung erteilt. Ich verweise auf die Antwort von wfwbinder. Er stellt die richtigen Fragen dazu.
Meines Wissens nach kann die Bestimmung, dass Kauf nicht Miete bricht, vertraglich abgeändert werden. Das hat mit einer Befristung nichts zu tun. Diese gesetzliche Bestimmung muss daher ausdrücklich ausgeschlossen werden. Nur dann geht es, nicht aber über AGBs.
Für solche Fälle besteht mit Sicherheit eine Haftpflichtversicherung, da es auf ein schuldhaftes Fahrverhalten des Busfahrers zurück geht. Andererseits gibt es sicherlich ein hohes Mitverschulden. Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen und daher einen Rechtsanwalt beauftragen.