So, dann vielen Dank erstmal für die Antworten.
Na ja also, wenn Sie definitiv nicht nach der Ablehnung gefragt haben, dann kann ich mir auch nicht vorwerfen, dass ich es nicht angegeben habe. Und warum mich die eine Versicherung ablehnt und die andere nicht, kann ich nicht beantworten. Eine anständige Begründung habe ich nebenbei auch nicht erhalten. Allerdings habe ich bei der abgelehnten Versicherungen auch Fragen beantwortet, die über den nachgefragten Zeitraum hinausgingen. Selber Schuld, ich weiß. So oder so wurde ein ärztliche Auskunft verlangt, die beide Vers. auch bekommen haben.
Und da mir nach meinem ersten Antrag mitgeteilt wurde, dass sie mich nicht versichern können, habe ich einen neuen Antrag gestellt. Der alte hatte sich damit für mich erledigt und so habe ich auch geantwortet. Nebenbei habe ich auch ncoh keinen Antrag gesehen, wo nach einer Ablehnung gefragt wurde. Weiß also nicht, wo die Aussagen herkommen, dass so eine Beantwortung Pflicht ist.