Nur insofern freie Klinik und Arztwahl vereinbart wurde. Manche Versicherungen beinhalten nur die "Grund- u. Regelversorgung", was im Ausland nicht unbedingt dem Standart der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Bitte das Kleingedruckte im Vertrag durchlesen, bzw. die Versicherung direkt anfragen. Eine guteVersicherung bietet freie Wahl der Klinik bzw. der Ärzte an. Manche Verträge beinhalten Kostenlimits -siehe AUCH Transporte. Deshalb vor der Behandlunggrundsätzlich nach den Kosten fragen, ggf. einen Kostenübernahmeantrag direkt an die Versicherung senden / faxen. Die meisten Versicherer haben hierzu eine Hotline.; am besten schon vor der Reise ins Ausland eine Anfrage bei der Versicherung starten, da manche Versicherer entsprechende Verträge mit Kliniken in ihrem Reiseziel haben.
Nein, Leistungen erhält im Regelfall nur der Versicherungsnehmer und nicht dessen Angehörige
Grundsätzlich hat man freie Arzt- u. Klinikwahl, sofern diese einen Behandlungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben. Also Privatkliniken bilden hier die Ausnahme.
Ob man jetzt in der Uniklinik (Maximalversorger) oder im Stadtkrankenhaus ( Grund- und Regelversorgung ) besser versorgt ist, kann man auch übder die Qualitätsberichte im Internet erfahren. Dort kann man nachforschen, wie oft der betreffende Eingriff durch die Klinik durchgeführt wurde, und wie oft es bei Eingriffen zu postoperativen Komplikationen kam. Dies ist ein gutes Messinstrument, was man bei seiner Entscheidung nutzen sollte.
Natürlich ist -wie qbasket auch beschreibt, die Dringlichkeit und der angebotene Termin zu beachten. Gewöhnlich sind die Unikliniken "Entlassungsfreudiger" geworden, so dass eine lange Warteliste nicht in jedem Fall zu erwarten ist.
Das ist abhängig vom Versicherer und bei privaten Anbietern vom Eintrittsalter, also umso älter, umso teurer der Beitragssatz und ob man eine Chefarztbehandlung dazu wählt. Vorgabe für die "reine Zimmerwahl" ist 70-120 €.
Auch gesetzliche Krankenkassen (vornehmlich Ersatzkassen) bieten entsprechende Zusatztarife oft billiger an.
Grundsätzlich sollte man bedenken, dass diverse Klinikaufenthalte für leichtere Krankheitsbilder in den sogenannten amb. Katalog abgewandert sind, z.B: Leistenbruch, Kniespiegelung ( Meniskus-OP ), Metallentfernungen, kleine Brust-OP`s ect.. Dies bedeutet, dass diese Operationen ohne zu erwartende Komplikationen durch schwerwiegende Nebenerkrankungen im amb. Rahmen durchgeführt werden, und wenn stationär max. 1-2 Tage. Insgesamt ist die Verweildauer für sämtliche Krankheiten -sofern** keine** Komplikationen auftreten, drastisch zurückgegangen. Daraus ergibt sich die Frage, ob eine Zusatzversicherung überhaupt noch sinnvoll ist. Jeder denkt natürlich, mich betrifft es nicht, aber es ist schneller da,als man denkt, und dann ist man natürlich froh, wenn man die Unterkunft und evtl. auch die Behandlung vom Chefarzt "geniessen kann".
Also abwägen, was möchte ich, welches Risiko hab ich ?
Gruß EIFEL 57
Sollte es sich um die gleiche Grunderkrankung handeln, gilt eine diesbezüglich AU-freie Frist von 6 Monaten. Das bedeutet, im Folgefall werden die AU-Tage der 1. u. jetztigen Folgeperiode zusammen addiert, und nach 42 Tagen braucht der Arbeitgeber die Bezüge nicht mehr weiter zu zahlen. Ab dem 43. Tag gibt es dann Krankengeld. Eifel57
Ganz klar wird die Autobank eine Schufaauskunft anfordern. Und ich weiss es von einem Autohändler im Bekanntenkreis, kommen nicht wenige Verträge durch die Schufa ins Wanken. Ist eigentlich klar. Das neue Auto verliert je nach Nutzung und Pflege meist schneller an Wert und wird damit uninteressant als mögliches Pfändungsobjekt. Günstige Finanzierungen über Autobanken laufen meist nur 3 Jahre, und zwar bei Neuwagen. Gebrauchte lassen sich wenn überhaupt nur zu uninteressanten Zinssätzen über längere Zeit finanzieren. Manchmal fährt man mit der Hausbank in solchen Situationen besser. Denen ist sicher daran gelegen, einer Krediterweiterung oder Umstellung zu zustimmen, um die Einnahmen des Schuldners und damit die vereinbarte Rückzahlung nicht zu gefährden. Zudem habt ihr noch eine zwar langfristige Anlage als Sicherheit, da sehe ich kein großes Problem. Also das Auto dem Bedarf anpassen Dann noch ein Tipp, versuchen den alten Wagen so los zu werden, denn ohne Inzahlungnahme kann man echte Schnäppchen machen. Hatt man ein Auto rausgepickt, erst mal im Internet die Preise anschauen, damit man mit einer realen Preisvorstellung zum Händler gehen kann. Aber Achtung: Große Preisdifferenzen lassen auf technische Differenzen schließen. Viel Glück beim Autokauf Eifel57
Zunächst solltet ihr im Dienstvertrag nachlesen, ob zwei Termine für die Gehaltszahlung darin vorgesehen sind. Falls nein, sofern es einen Betriebsrat gibt, muss dieser der Änderung zustimmen. Hierzu hat der Arbeitgeber entsprechende Gründe vorzulegen, die ich als Kaufmann jedoch gut verstehen kann, da er ggf. so eine monatlich effektivere Kosten- u. Erlösrechnung starten kann. Letztlich ist es sein Recht, sofern keine Benachteiligung für seinen Arbeitnehmer entsteht. Sollte alles stimmig sein, und der Arbeitgeber sein Recht zu einer Umstellung ausüben, muss er die finanzielle Situation seiner Arbeitnehmer berücksichtigen, d.h. ggf. auf Antrag muss er vor Inkrafttreten der neuen Regelung am 15. und am 30. das Gehalt je zur Hälfte zahlen. Ich denke, dass ein seriöser Arbeitgeber hierzu keine Einwände haben wird. Was die Änderung der Daueraufträge angeht, das liegt alleine in der Pflicht des Schuldners, also euch selbst. Ausser der Bank die neuen Daten zu übermitteln, kostet es keine Arbeit, denn die übernimmt die Bank für Sie.
Eifel57
Hallo Seewasser, du solltest auf jeden Fall bei einem BG zugelassenen Arzt einen Verschlimmerungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel durch einen sogenannten Nachschaubericht, indem der Arzt die akuten Leiden aufführt, ins Rollen gebracht. Er wird dir auch das genaue Procedere erklären. Ob du mehr Unfallrente bekommst, entscheidet sich nach dem Befund, der abhängig von der Bildgebenden Diagnostik, Schmerzsymptomatik und Bewegungseinschränkung abhängig sein wird. Warst du mit deinem Erstbehandler zufrieden, solltest du zu ihm gehen, denn er wird deine Papiere noch im Archiv -ich glaube 30 Jahre, aufbewahren. Aber es wird scher werden mehr % für einen Arm rauszuschlagen. Trotzdem, viel Glück.