Das Finanzamt könnte aufgrund des Fremdvergleichs eine Beschätigung innerhalb der Familie nicht aktepieren.

Bei https://www.minijob-energiepauschale.de/ kann man sich jedoch anmelden um doch zu profitieren.

Außerdem gibt es vom Bundesfinanzministerium eine Seite mit häufig gestellten Fragen zur Energiepauschale: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

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Für alle Schüler die keine Energiepauschale bekommen würden gibt es noch diese Möglichkeit: www.minijob-energiepauschale.de

Dafür ist dann aber eine Steuererklärung nötig mit der man sich sie Energiepauschale 2023 "zurück" holt.

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