Hallo, Die Verteuerung entsteht dadurch das alle Risiken jetzt auf alle Kunden umgerechnet werden müssen. So müssen in der PKV zum Beispiel die Männer das Risiko der Schwangerschaft bei Frauen mitfinanziern (ca 800,- aufwärts je Entbindung). Da Frauen statistisch länger leben als Männer müssen Männer das Langelebigkeitsrisiko der Frauen mitfinanzieren. Die Unisexregelung erhöht in den meissten Personenvericherungen die Prämie für Männer und senkt sie für Frauen ab.

@Niklaus

Deine These stimmt leider nur halb. Denn der erhöhte Risikoaufschlag ist nicht der Gewinn der Versicherer. Diesen müssen Sie an ihren Rückversicherer abführen.

Liebe Grüße

Daira Bär

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Hallo,

eher anders herum. Die Versicherer schliessen dieses Risiko immer mehr aus. Denn die Erfolgsaussichten sind minimal. Und nein es widerspricht nicht dem Sinn einer Versicherung. Denn da geht es darum Kosten für sinnvolle Risiken auf die Gemeinheit umzulegen. Eine Klage welche keinen Sinn auf Erfolg hat ist meiner Meinung nach sinnfrei. Somit ist es auch gut das Versicherer sie nicht finanzieren.

Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo,

im Regelfalle schon, ich kenne nur einen einzigen Anbieter der auf die Ratenzahlungszuschläge verzichtet. Denn der Buchungsaufwand ist gerade bei monatlicher Zahlweise extrem. Daher empfehle ich immer eine jährliche Ratenzahlung. Zumindest im PHV Bereich. Hausrat und andere Versicherungen sollte man echt schauen da ist das immer vom Risiko abhängig.

Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo,

deine Frage ist schnell und einfach beantwortet.

Gemäß § 8 VVG hast Du beim Abschluss einer Versicherung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Allerdings gibt es mehrere Bedingungen die dazu gehören. 1. Du musst die Widerrufsbelehrung und die Vertragsbedingungen erhalten haben. Erst ab da gelten die 14 Tage. Solltest Du sie nicht erhalten ist der Vertrag schwebend unwirksam und Du kannst jederzeit vom Vertrag zurücktrreten. 2. Der Versicherer darf vorher keinerlei Deckung gewähren und die Laufzeit muß länger sein als ein Monat. 3. Es darf kein Vertrag sein der auf einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung (bAV,Pensionskasse etc. beruht.)

Liebe Grüsse

Daira Bär

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Was soll mir zu dieser Frage für eine Antwort einfallen? Meine Mutter hat mir beigebracht, besser zu schweigen wenn ich nichts positives sagen kann. Die Haltung des Fragestellers lässt für mich nur einen Ausdruck zu. Ein zusammengesetztes Nomen aus dem Gegenteil von asozial und ein altertümliches Wort für Parasit. Von daher Deutschland Du hast schon die Bürger die Du verdienst.

Daira Bär (dieses ist meine private Meinung)

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Salopp gesagt, das hängt von deiner Kasse ab wieviele Vorsorge Untersuchen sie im Rahmen eines RundumCheks bezahlen. Wenn Du eine gute Krankenkasse hast, übernehmen sie möglichst viel. Wenn Du zu einer Kasse gegangen bist die früher einen geringen Kassensatz hatte oder sogar heute noch Zusatzbeiträge erhebt, dann wird diese wahrscheinlich wenig bezahlen.

Liebe Grüsse

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Also da muss ich meinem Vorredner aber wiedersprechen. Natürlich macht es einen generellen Unterschied. Nicht in der Schadenshöhe wohl aber in der Praxis. Besteht nämlich eine Haftpflichtversicherung sind die Regressansprüche des Geschädigten über den Versicherer gedeckt. Besteht keine und der Schädiger verfügt nicht über entsprechende Geldmittel schaut der Geschädigte unter Umständen in die Röhre, da er einen Titel beantragen muss und dann ewig auf sein Geld warten muss.

Liebe Grüsse

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Jeder Versicherungsmakler kann Dir unter Garantie nicht nur einen Anbieter von Risiko LV´s nennen. Aber die Frage ist, welches Risiko willst Du absichern und welchen der Anbieter kann man in deinem speziellen Fall wählen.

Ich rate Dir daher: Geh zu einem Versicherungsmakler deines Vertrauens uns lass Dich umfassend beraten.

Liebe Grüsse

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Wie meine Vorredner schon sagen, diese Art des Immobilienkredites geht sehr, sehr selten auf. Normalerweise kommt man bei einem Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung auf 10 Jahre immer besser weg. Als wenn man einen endfälliges Darlehen beantragt. Von daher gilt als pauschaler Tip, versuch mal bei einem unabhängigem Finanzvermittler ein Annuitätendarlehen zu bekommen. Wenn Du neu baust oder aber vorhast zu sanieren, kann Dir vielleicht sogar die KfW- Bank ein günstiges Darlehen geben. Schau einfach mal nach.

Liebe Grüsse

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Das Bezugsrecht muss bei Scheidung vom Versicherungsnehmer manuell geändert werden. Viele vergessen das. Ich hab auf: Werbung durch Support gelöscht gerade zu dem speziellen Thema Scheidung geschrieben. Denn nicht nur die Lebensversicherung sollte man informieren, nein auch die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Krankenkasse, denn nach der Scheidung muss man sich getrennt versichern.

Liebe Grüsse

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Gestern war ein Finanzberater von der AWD bei mir!!!!

Hallo liebe User,gestern war so ein Finanzberater von der AWD bei mir,mit einem ehemaligen Arbeitskollegen von mir. Der Kollege wollte meine Meinung dazu hören,also was ich davon halte, wenn er auch eine Karriere bei der AWD macht. Ich sagte ihm,das ich mich leider in dieser Branche nicht so auskenne. Soweit ich weiß,sind diese Finanzberater einem geissen Druck ausgesetzt,da sie ja auf Provision arbeiten. Weiterhin müssen die der überzeugend rüberkommen,um den Kunden auch was verkaufen zu können,usw. Also für mich wäre das garnichts. Desweiteren wollte mir der Fritze von der AWD natürlich auch was andrehen. Er meinte das ich unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollte. Jetzt bin ich am überlegen,ob ich das machen soll,oder nicht. Zurzeit arbeite ich ja noch als Bäcker,aber 2012-2014 mache ich meine Weiterbildung zum Lebensmitteltechniker (Bäckereitechnik). Wenn ich also jetzt eine Bu abschließe,muss ich de Vertag doch spätestens 2014 wieder ändern,da ich dann ja als Techniker arbeiten werde. Geht das überhaupt??? Und wie ist das mit den Versicherungen??? Sagen wir mal,ich bekomme plötzlich eine Mehlstauballergie.....zahlen die mir dann eine Rente,oder sagen dann z.b. Sie sind ja noch jung und können noch was anderes lernen, oder in einer anderen Branche tätig werden. Und würden die auch zahlen,wenn ich z.b. durch ein Rückenleiden diesen Beruf nicht mehr ausüben kann??? Wenn das nicht der Fall wäre,kommt das für mich auf keinen Fall in Frage. Das würde dann ja garnichts bringen. Oder nehmen wir mal im schlimmsten Fall an,ich hätte auf einmal einen Tumor und könnte garnicht mehr arbeiten,in keinem Beruf,bekommt man dan garnichts??? Mfg Florian

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Hallo florian86,

auch wenn ich generell beim AWD skeptisch bin. Mit seiner Aussage zum Thema Berufsunfähigkeit hat er Recht. Was deine Sorge wegen der Weiterbildung betrifft. Das ist kein Problem, melde einfach der Versicherung dann deine neue Berufsbezeichnung und Du bist in 90% der Fälle weiter versichert. Zu mindest bei deinen Berufsangaben. Was die Mehlstauballergie betrifft, suche Dir einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung und ohne am Besten ohne Karenzzeit. Ganz allgemein empfehle ich dir den Artikel Tipps zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung :

Werbung durch Support gelöscht Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo McMuc,

kurz und schmerzlos.

Die eierelegende Wollmichsau wurde noch nicht erfunden. Günstig und Gut gibt es nicht. Preiswert (im Sinne ihren Preis, wert) und gut wirst Du schnell finden allerdings nicht bei Vergelichsportalen, denen kann man meiner Meinung nach nicht trauen. Ein paar grunsätzliche Tips für die Suche einer gutern Berufsunfähigkeitsversicherung findest du hier:

Werbung durch Support gelöscht Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo ruhmig Photovolataikanlagen sind bei den meissten Versicherern in der Gebundenen Gebäudeversicherung versichert. Diese hat dein Bruder bei Baubeginn bereits abgeschlossen, Es ist die sogenannte Feuerversicherung. Frag doch bei dem Anbieter mal nach was der Mehrpreis für die Photovolatikanlage ist. Sollte diese nicht versicherbar sein, kann er immer noch von Vertrag zurücktreten. Alternativ würde sich dann die Grundeigentümer Versicherung anbieten. Da weiss ich das sie Photovoltaikanlagen versichern.

Liebe Grüße

Daira Bär

http://dairabaer.de.vu

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Hallo Bobby1.

die Krankenversicherer wechseln immer mehr in die Variante der gemanagten Versicherungen. Höchstbeiträge sind dabei nur ein Mittel der Wahl. Ich gehe sogar so weit das in 5 Jahren keine Verträge ohne Höchstbeitrag (zahnstaffel) verkauft werden.

Liebe Grüsse

Daira

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Hallo, generell bekommst Du für diese Frage ein gross geschriebenes JA!!!! als Antwort. Allerdings muss auch ich hier ein grosses ABER hinterherschieben. Denn nicht alle Tarife taugen etwas. Das hatten Dir aber meine Vorredner mitgeteilt zwinker Zum Beispiel halte ich nichts von solchen Tarifen die 50% des Rechnungsbetrages übernehmen. In meinem Beitrag "Bitte Lächeln" Werbung durch Support gelöscht hatte ich zu dem darauf hingewiesen, das die standardisierte Regelversorgung selten ausreicht. Solltest Du professionelle Zahnreinigung und ähnliches absichern wollen, reicht sie dreimal nicht. Denn das wird einfach nicht bezahlt.

Liebe Grüsse

Daira

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Hallo Stephon,

da Du deine Frage zweigeteilt gestellt hast, möchte ich Dir auch eine zweigeteilte Antwort geben. A) Ja der zukünftige Versicherungsnehmer sollte seine zukünftigen Versicherungsverträge prüfen. B) Ja, die BaFin bzw. der Treuhänder des

C) Gesamtverbands der** V**ersicherer

prüfen Versicherungsverträge. Wobei letztere die Verträge nur auf Wirtschaftlichkeit prüft.

Entgegen der Aussage vom Querkopf ist es so, das ein angebundener Aussendienst zwar beratend tätig sein darf, aber Dir im Schadensfall NICHT zur Seite stehen darf. Der angebundene Aussendienst ist immer Teil des Versicherungsunternehmens für das er arbeitet. siehe meinem Artikel, die Vorteil der Ausschliesslichkeit

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Mein Rat ist daher immer, such Dir einen unabhängigen Makler, welcher ohne Maklerpools arbeitet und lass Dich von dem ordentlich beraten, dann ist dein Aufwand zur Vertragsprüfung und im Schadensfall gering.

Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo,

hier möchte ich dann auch noch mal eine Antwort dazu schreiben. Zum ersten, die Honorarberatung funktioniert nicht wirklich, einfach aus Mangel an genügend Nettotarifen.siehe:Link auf Anfrage, das sonst als Spam deklariert. . Zum anderen ist das Berufsbild des Honorarberaters bereits im Versicherungsmakler enthalten Das sieht man bereits an den Gesetzesentwürfen zur Anpassung des Berufsbildes des Honorarberaters (siehe mein Artikel : Werbung durch Support gelöscht) . Von daher kurz gesagt, Geh zu einem Versicherungsmakler dem Du vertraust. Sei es auf Grund von Empfehlungen aus dem Freundes oder Bekanntenkreis, oder weil Du das Gefühl hast Ihm vertrauen zu können.

Liebe Grüsse.

Daira

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Hallo Christine123,

um deine Frage kurz und schmerzlos zu beantworten. Ja viele tun es, das die meissten noch einen zusätzlichen Mitarbeiterrabatt bekommten. Unabhängig ob sich das Produkt dann noch für Sie lohnt.

Liebe Grüsse

Daira

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Hallo FrankL,

ich schliesse mich meinen Vorrednern hier mal an. Gehe zu einem Versicherungsmakler, lass den deinen Vertrag prüfen und dann weisst Du genaueres. Deine spezielle Situation ist de facto nicht Internettauglich. Über Vergleichsrechner hab ich schon mal referiert siehe hier: Werbung durch Support gelöscht, daher will ich mich an dieser Stelle nicht weiter dazu auslassen.

Liebe Grüsse

Daira Bär

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Hallo,

um die Frage zu beantworten, zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer gibt es nach außen hin keine Schweigepflicht. Allerdings wird die Versicherung sich wohl kaum als Klatschbase hinstellen und sagen die Daten weiter geben. Weil dann ist der Kunde unter Garantie weg.

Liebe Grüsse

Daira Bär

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