Liebe Alica,

die gute Nachricht vorweg: NEIN in diesem Fall musst du nicht die vollen 60 € bezahlen!

Der Grund: Deine Forderung hast du nicht von Netto, sondern von der Ingenico Payment Services GmbH bekommen. Schau da einfach nochmal auf dein Schreiben ;)
Ingenico & CCS sind Konzernunternehmen die beide zusammen gehören bzw. CCS das Konzerninterne Inkasso der Ingenico. Sicherlich wirst du auch auf dem Schreiben von CCS den Hinweis finden dass man Gebühren nach der RDG bzw. RVG in Rechnung stellt, was CCS jedoch nicht darf da Konzernverbunden Unternehmen § 2 RDG nicht erfüllen.

Die einzigen Gebühren die du bezahlen musst ist die Hauptforderung, Adressermittlung (maximal 10 €) sowie die Bankrücklastschriftgebühren (maximal bis 4 €). Sollten diese höher sein, so lass dir bitte Schriftlich einen personenbezogenen Nachweis vorlegen wo klar ersichtlich ist dass deine Bank so hohe Gebühren tatsächlich verlangt. Dann solltest du diese natürlich auch übernehmen, aber NUR wenn dir der eindeutige Nachweis vorliegt (!!!).

Wenn Mahngebühren angefallen sind (maximal 2,50 € pro Mahnung), was aber im Fall von Netto nicht der Fall sein kann, dann müsstest du dieses ebenfalls übernehmen.

Was musst du also nun tun?
Ich hoffe du hast noch nicht überwiesen. Du machst also folgendes, du überweist die Hauptforderung, die Adressermittlung sowie die Rücklastkosten mit einer Zweckgebundenen-Verwendung.

Das heißt: Im Verwendungszweck deiner Überweisung schreibst du bitte folgendes:

Aktenzeichen // xx,xx € HF + xx,xx € Adressermittlung + xx,xx € Bankrücklastkosten

mehr nicht! Die Beträge mit xx,xx € bitte dann anpassen.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen :)

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