Wurde schon alles gesagt, aber ich würde mir das gut überlegen an ihrer Stelle. Man kann auch durchaus eine Arbeit vermissen, die man täglich verflucht hat, auch wenn man viele schöne Pläne hat. Gerade wenn wegen Corona viel eingeschränkt wird. Ich würde erstmal Teilzeit versuchen und "ausschleichen". ;)
Deine Mutter darf den Brief nicht öffnen, wenn dein Name drauf steht.
Eine Haftstrafe ist unwahrscheinlich. Wenn du beteuerst dass du leichtsinnig warst etc wird noch Jugendstrafrecht angewendet wenn du Glück hast. Geldstrafe ((bei Jugendstrafrecht weniger oder gar nicht) und/ oder Sozialstunden.
Rewe beutet Mitarbeiter,Produkterzeuger und Kunden aus und scheffelt Unsummen an Kohle, ich finde deine Tat weit weniger verwerflich. ;)
Du kannst eine Überweisung normalerweise 6 Wochen lang zurück buchen. Würde ich vermutlich machen und dann nochmal richtig durchführen.
Das Jobcenter darf dich nicht zwingen eine Selbstständigkeit aufzugeben. Es darf dich jedoch mit "zumutbaren Angeboten" bombardieren, verlangen diese Tätigkeiten aufzunehmen und damit dafür sorgen, dass du sehr wenig Zeit dafür hast.
Ja, du fällst aus der BG raus und musst dich quasi selbst versorgen und deinen Mietanteil bezahlen. Deine Eltern bekommen kein Hartz für dich, keine KdU für dich, keinen Grundbedarf für dich, das Kindergeld steht ihnen zu.
Du darfst deinen Eltern außer deinem Mietanteil und Nebenkosten offiziell nichts von deinem Einkommen abgeben, pass also bei Überweisungen usw. auf.
Ernsthaft, so ein Verfahren in einem Coronajahr? Ich meine, teilweise ist es echt gefährlich in die Schule zu gehen auch ohne Vorerkankungen.
Vielleicht kannst du irgendwie nachweisen, dass du zum Schutz deiner oder jemand anderer Gesundheit nicht hingegangen bist, z.B. weil du Kontakt zu einer infizierten Person hattest, das musst du dann aber nachweisen.
Eltern müssen so lange Unterhalt zahlen bis die 1. Ausbildung des Kindes beendet ist. Ein schulischer Abschluss reicht nicht.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/unterhaltspflicht-eltern-muessen-fuer-ausbildung-zahlen-44030
Wenn ich das richtig verstehe ist der FS 2x schwarz S-Bahn gefahren, bezahlt aber das Bußgeld? Dann passiert nichts weiter. Wenn man das Bußgeld nicht bezahlt oder bezahlen kann, kann man ins Gefängnis kommen. Es sitzen einige Schwarzfahrer dort ein.
Sag das so lieber nicht. Du warst anscheinend gewerblich tätig (oder freiberuflich?) ohne ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit angemeldet zu haben. Man muss sich auch anmelden, wenn man unter dem Steuerfreibetrag liegt. Du kannst deine erworbenen Kompetenzen im Lebenslauf unter besondere Kenntnisse schreiben.
Hier findest du ein paar hilfreiche Infos: https://www.freelancejunior.de/magazin/freelancen-unter-18
Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder als Freiberufler*in tätig sein kannst, richtet sich nach deinen Aufträgen und Tätigkeiten. Wenn du Produkte verkaufst ist es in jedem Fall ein Gewerbe. Wenn du gewerblich handelst gibt es keine Untergrenze an Einkommen unter der du nichts anmelden musst. Es gibt die Ausnahme der "Liebhaberei" wenn du irgendwas machst was dir in erster Linie gefällt und etwas Geld abwirft. Sobald du eibe Gewinnerzielungsabsicht hast, musst du die Selbsständigkeit anmelden - als Freiberuf oder Gewerbe.
Steuerfrei ist in der Regel aktuell ein Betrag von 9744 € pro Jahr, das gilt aber für sämtliche selbstständige und nicht selbstständige Einkommen zusammen.
Kleinunternehmer müssen allgemein keine Umsatzsteuer abführen, müssen aber bei Einkäufen welche bezahlen.
Bei der Gutschrift sieht es so aus, dass B das ganz richtig gemacht hat, denn A ist nicht berechtigt Umsatzsteuer von B einzuziehen.
Wenn B die Umsatzsteuer fälschlicherweise gezahlt hätte, hätte A sie aber abführen müssen.
Oje, definitiv. Die großen Marken verstehen da keinen Spaß und klagen in jedem noch so keinen Fall. Mich hat Nintendo mal verklagt weil ich nicht lizensierte das heißt gefälschte Pokemon Plüschis aus China gekauft habe. (Ich wusste nicht, dass sie gefälscht waren).
Also meckern ist leider nicht verboten aber wegen des Schneehaufens, das ist schon übergriffig. Da könntest du erst selbst eine "Unterlassenserklärung" schreiben und wenn das nicht wirkt, ein Anwalt kann sowas auch relativ günstig machen und das macht mehr Eindruck.
Manchmal hilft es wirklich auch freundlich (!) (eventuell schriftlich geben lassen dass man dort parken darf und beifügen) schriftlich als Brief die Situation zu erklären.
Mit Wohngeld kenne ich mich nicht aus, aber je nachdem wie hoch Miete und Nebenkosten sind, ist ein Hartz4 (Bürgergeld) Antrag trotz Anrechnung zu empfehlen, da die Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten und Heizung, aber kein Strom Internet Telefon) zusätzlich zu dem Regelsatz für alle Familienmitglieder auch übernommen werden. Muss man mal ausrechnen ob am Ende nach den Abzügen nicht doch mehr verfügbar ist. Auch schauen ob die Wohnung nicht zu groß ist, wobei man sie nach den neuen Regeln länger behalten darf.
Was sind das denn für Gangster. Und die Renovierungen müsst ihr auch noch selbst durchführen? Das ist ja sehr praktisch für den Vermieter. Da würde ich mal einen Anwalt ganz genau in die Buchhaltung schauen lassen wie und wo diese Gebühr verbucht wurde. Vielleicht reicht es auch, "freundlich" damit zu drohen.
Sicher dass es kein Betrugsversuch ist? Schau dir die Emailadresse und Impressum der Forderer ganz genau an. Stimmt da alles? Hat das Unternehmem eine korrekte USt-IdNr.? Über die UStId kannst du Daten des Unternehmens abfragen.
Die meisten Expertenbezeichnungen sind nicht geschützt. Du könntest dich "Beauty-Expertin" oder "Sachverständige für Schönheit" nennen ohne irgendetwas geleent zu haben.
Eventuell passt zu deinem Konzept eher eine freiberufliche Tätigkeit, außer du willst auch Produkte verkaufen, dann ist es gewerblich. In dem Fall der Freiberuflichkeit musst du die Aufnahme der Tätigkeit deinem zuständigen Finanzamt anzeigen und dann den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" in der Regel über das Elsterportal übermitteln, letzteres gilt auch für die gewerbliche Tätigkeit. Du musst monatlich eine EÜR anfertigen (Einnahmen Überschussrechnubg), um deine Gewinne zu ermitteln (Jede Rechnung und jeden Kassenbon unbedingt aufheben). Dort trägst du auch die Kosten für Schulungen ein, die du dir aussuchst. Du musst (falls du die Kleinunternehmerregelung auswählst, sonst sehr viel aufwendigere Buchhaltung und Umsatzsteuer) nur versteuern (Einkommenssteuer), was nach Abzug der Kosten als Gewinn übrig bleibt und mit deinen anderen Einkommen über dem Freibetrag von zu Zeit jährlich 9744 € liegt.
Du bekommst an Feier- und Urlaubstagen usw. wirklich nur die 4,16 Stunden bezahlt. Ich denke auch, du solltest versuchen, einen Vollzeitvertrag zu bekommen oder zumindest 30-35 Stunden.
Vielleicht kannst du alle deine Möbel und Gegenstände zusammenraffen, die du nicht mehr unbedingt brauchst und auf ebay (Kleinanzeigen) einstellen? Ich hätte ja ansonsten noch Flohmarkt empfohlen, aber dafür ist gerade alles zu chaotisch.