Elektrogeräte die mit vermietet sind ,bei diesen ist es Sache des Vermieters, zumal noch Garantie ,und eventuell eine Kleinigkeit ist !Lohnt sich nicht eine streiterei zu beginnen!
Hallo Mümmelmann,der Passus Tierhaltung nicht gestattet,bzw. auf Anfrage gilt nicht für eine vernünftige Haltung von überschaubarer Anzahl von Kleintierenund Sauberkeit! Bei Neueinzug fairerweise nicht verschweigen!!Hund bedarfimmerZustimmung,gefährliche Reptilien Skorpione,giftige Schlange undSpinnen erst Recht.
Hallo Stieglitz,bei selbst verlegten Rohren und Armaturen,könnte eine teilbeteiligungrechtens sein. Aber dervermieter ist sonst für das Leitungssystem verantwortlich! habt Ihr eventuell noch Bleirohre oder einen hohen Wasserhärtebereich,zb.4-5?Dann nur derVermieterallein.
Hallo Schneestern,bei der Wohnungsabnahmeist sicher ein Protokoll welches von Ihne und dem Vermieter unterschrieben wurde ausgehändigt worden! es ist üblich. wenn nichts als Mängelbeanstandet wurde,ist für Sie der Fall erledigt!
Hallo,ernieundbert,Die Mietkaution .1-3Monats Kaltmieten,liegt im Ermessen des Vermieters!
Hallo Ceritak, die Kosten hat der vermieter zu tragen,auch wenn er nicht dafür kann.Tüs,Cospel.
Hallo Porto ,die Kündigungszeit gilt für alle 3 Monate ! Dieses ist vor 4Jahren gesetzlich verankert! Hoffe das es Dir hilft! sonst den Örtlichen Mieterverein fragen!