Also Hey erstmal. Dein recht nach eine medizinische Behandlung ist „nur als letztes Mittel“ auch gegen den  des Willen Patienten erlaubt. Entsprechende enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für Behandlungen psychisch kranker Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug gelten auch für die Behandlung nicht einsichtsfähiger Menschen.

Hier habe ich dir mal was aus einem Artikel ausgeschnitten.

Rechtliche Grundlagen einer Zwangsbehandlung

Wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied, gelten in diesen Fällen dieselben engen Maßgaben wie im Maßregelvollzug. Schließlich sei es den Betroffenen gleichgültig, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Zwangsbehandlung erfolgen soll. So oder so sei es ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Patienten.

Konkret forderten die Karlsruher Richter daher ein Gesetz, das die Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung konkret benennt. Hierzu gehöre „die krankheitsbedingte Einsichtsunfähigkeit des Betroffenen oder dessen Unfähigkeit zu einsichtsgemäßem Verhalten“. Die Zwangsbehandlung dürfe „nur als letztes Mittel“ zulässig sein. Zunächst müsse versucht werden, in Gesprächen ein einsichtiges Verhalten zu erreichen.

Zwangsbehandlungen auch außerhalb von Kliniken zulässig

Weiter ist laut Bundesverfassungsgericht eine Zwangsbehandlung nur unter ärztlicher Aufsicht zulässig. Dabei ist zu dokumentieren, welche Maßnahmen unter Zwang erfolgt sind und wie dies durchgesetzt wurde. Jede Zwangsbehandlung muss zudem erfolgversprechend und verhältnismäßig sein. Planbare Behandlungen sind dem Patienten anzukündigen, damit er gegebenenfalls gerichtlichen Schutz suchen kann.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2016 kann dabei eine Zwangsbehandlung aber auch außerhalb von Kliniken zulässig sein, etwa in Heimen (Beschluss vom 26. Juli 2016, Az.: 1 BvL 8/15; JurAgentur-Meldung vom 25. August 2016). In seiner neuen Entscheidung betont das Bundesverfassungsgericht, dass dies aber vorab von außen kontrolliert werden muss, wenn die Zwangsbehandlung durch das Heimpersonal selbst erfolgt.

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Ich traue mich nicht ins Jugendamt zu gehen ich bin 15?

Hallo,

ich bin 15 Jahre alt und habe eine große Familie. Meine Eltern wollten sich vorkurzem Standesamtlich trennen doch dann sagte mein Vater ab und fängt an Stress zu machen.
Was aber jetzt gerade meine Frage ist das ich mich garnicht zuhause wohl fühle das ist schon seid dem ich 10 Jahre alt war. Ich bin immer sehr aggressiv habe immer schlechte Laune und will immer schlafen gehen damit ich die Probleme von meinen Eltern nicht mitbekomme weil sie sich jedes Mal streiten und auf den Telefon sich beleidigen. Ich habe früher jedes Mal geschwänzt weil ich nie alleine raus gehen durfte. Ich durfte nie mit meinen Freunden raus weil meine Eltern denken das ich gerade mit jungs unterwegs bin. Und meine Eltern sind sehr streng und erlauben mir garnicht mit einen Jungen zu sprechen. Ich hab dann jedes Mal geschwänzt und hab sehr viele schlimme Sachen gemacht Drogen,Alkohol,rauchen etc. das mach ich immernoch weil ich es nicht aushalten kann. Sie wissen garnichts davon. Und mit den Reden geht überhaupt nicht sie verändern sich danach nach einer Zeit und schreien mich an behandeln mich wie ein Putzfrau und meine Geschwister dürfen schön auf deren Betten liegen und ich muss das ganze Haus jedes Mal putzen. Und wenn ich mal krank bin heißt es das es meine Schuld sei und ich selber zum Arzt gehen muss ich mich aber noch nicht so traue mit erwachsen zu reden weil die auch komisch mit mir reden nur weil ich 15 bin. Ich bin immer alleine und habe eine Freundin die jedes Mal versucht mich zum Lachen zu bringen oder mich warnt abzuhauen.
Jetzt Trau ich mich garnicht ins Jugendamt zu gehen und den das alles erzählen. Ich weiß das sie dann mit meinen Eltern darüber reden und meine Eltern dann für einige Zeit nett sind und dann sich nach einer Zeit so frech zu mir sind und mir das Thema auf machen das ich dumm bin weil ich ins Jugendamt gegangen bin. Ich kenne meine Eltern deswegen kann ich garnichts mehr machen außer abzuhauen oder mich umbringen.

Danke das sie mir zugehört haben ich hoffe sie verstehen mich und schreiben jetzt nicht rede nochmal mit deinen Eltern weil ich es schon Millionen mal versucht habe und sie sich dann wieder verändern.

Liebe Grüße

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Hey, ich bin in deinem Alter und verstehe was du durch machst. Ich denke du solltest den schritt wagen und zum Jugendamt gehen. Ich selber bin Pflegekind seit fast 4 jahren weil es mir in meiner Familie auch nicht gut ging. Ich bin dann zum Jugendamt, du kannst sie natürlich auch telfonisch errichen. Und habe gesagt was los ist.

Wenn du in eine Pflegefamilie willst, sagst du, du willst dich in Obhut nehmen lassen, aber wenn du nicht in eine ander Familie willst, kannst du auch in eine Wohngruppe.

Eine Wohngruppe ist ein Haus mit 8 bis 9 Jugendlichen rund um dein Alter die auch Probleme mit ihren Familien haben und da weg wollen. Erkunde dich mal da beim Jugendamt, und erzähle ihnen die Gründe. Weil sie müssen Gründe haben um dich da rauszuholen. Ansonsten helfen sie dir gerne, aufjeden fall die meisten.

Du kannst dich über die Polizeinotrufnummer weiterleiten lassen, es gibt um jede Uhrzeit einen Jugendnotruf, darüber kannst du dann erfahren wer für dich in Frage kommt....

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Also die Polizei darf dich durchsuchen, weil du unter Verdacht stehst und auch ein Fall gegen dich vorsteht. Dennoch müssen sie dir deinen PRIVATEN eigentum nicht wegnehmen.

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hey, eine GAA-Verfügung bedeutet dementsprechend das Abheben vom Bargeld am Geldautomaten (in Österreich Bankomat). Sind Sie sich sicher, dass Sie zum angeführten Zeitpunkt selbst kein Bargeld abgehoben haben, dann sollten Sie umgehend Ihrer Kreditkarte sperren lassen.

Die wichtigste Entwicklung im Kampf gegen Skimming ist jedoch der EMV-Chip. Entwickelt von Europay International, MasterCard und Visa, ist dieser seit 2012 EU-weit in allen Geldautomaten sowie Girocards (Debitkarten) oder Kreditkarten zu finden.

Also im allgeimeinem ist das eine Abuchung von etwas.

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