Ich würde die Vereinbarung, die deine Frau mit ihren Eltern zur Finanzierung ihrer Ausbildung geschlossen hat (oder ggfs. noch schließen muss) beim Finanzamt einreichen. Wenn die Eltern die Ausbildungskosten von ihrem Konto überweisen, dann können sie, bzw. ihr das anhand von Kontoauszügen ja auch nachweisen.

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Nein, das musst du nicht. Dafür kannst du dir mindestens bis zum Ende Dezember Zeit lassen. Wenn du es bis dahin nicht schaffst deine gesamten Freistellungsaufträge in ihrer gesamten Summe von 801/1602 Euro zu erteilen, aber mit deinen Kapitaleinkünften von allen Geldanlagen nicht über 801/1602 Euro kommst, dann kann dir auch dann nichts passieren.

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Die Höhe, in der Wertgegenstände im Banksafe versichert sind, wird meistens durch den Mietpreis des Safes bestimmt. Eine genaue Antwort bekommst du von deiner Bank.

Dieser Artikel dürfte für dich aber auch von Interesse sein.

http://www.welt.de/finanzen/article2633402/So-un-sicher-ist-Ihr-Bargeld-im-Bankschliessfach.html

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Nur im Ausland ist die Notrufnummer gebührenpflichtig. (+49 116 116)

Auf Nummer sicher gehst du, wenn du nach dem Notruf auch noch bei deiner Bank anrufst.

Doppelt hält besser!

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