Hallo Lulu,
erst mal eins.Was hier meine Kollegen schreiben ist so nicht richtig.(Leider)
Bitte nicht gleich sagen der weiß alles besser.!!!
Ich weiß es aber!!!!!. Ich gehe jetzt mal nicht sehr tief auf Dein Prob. ein.Ist eigentlich auch sehr einfach.Schlafende Hunde sollen nicht geweckt werden.Ist zwar nicht ganz legal,aber es wird auch nix Passiere.Du bist auf Nebengewerbe Angemeldet.Also bis 150,-(Reiner Gewinn)Du mußt aber von Deinen Einnahmen auch die Krankenkasse mit rein rechnen.Immer bedenken:DER REGELSATZ ZUM LEBEN IST RUND 350,- EURONEN. Alles was Du drüber Verdienst, mußt Du angeben.Wenn Du dies machst wird Dir dieser Überverdienst von Deinem Harz abgezogen.Eine Rückvergütung ist eh nicht möglich,da Du eine Renta gemacht hast die für 3 Monate gültig ist.Und somit kommen die lieben Hunde wieder ins Spiel.Deine Renta ist für jetzt.Und die nächste kommt erst wieder in 3 Monaten.Also soll dies bedeuten:Wo hast Du Gewinn???Also kein Gewinn von diesem Auftrag.Somit auch keine Abzüge.
Gruß KGH (Kampf gegen Harz)