Wenn Dir die Wohnung übertragen werden soll, muss das Haus nach WEG geteilt werden.

Bis zu 400.000,- € sind Schenkungen alle 10 Jahre steuerfrei von Vater oder Mutter auf Sohn. Gehört das Haus beiden hast Du 2 Freibeträge a 400.000,- € da es sich um 2 Schenkungen handelt eine von Deiner Mutter eine von Deinem Vater. Über 800.000 € sollte die Dachgeschosswohnung nicht wert sein, daher keine Schenkungssteuer.

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Wahrscheinlich brauchst Du gar nichts machen.

Die Laufzeit ist meist 30 Jahre oder länger. Die Zinsbindungsfrist ist allerdings begrenzt, in Deinem Fall 10 Jahre. In dem Vertrag ist auch geregelt wie hoch der Zins ist, wenn Du den Vertrag einfach weiter laufen lässt. Da kann z. B. drinstehen, der dann gültiger Zinssatz ist 2 % über den Durchnittszinssatz des Euribors innerhalb der letzten 3 Monate. Einfach mal bei der Bank nachfragen, was diese Klausel konkret an Zinssatz zur Zeit bedeutet.

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Achtung aufpassen wenn es zur Zwangsversteigerung Kommt !!!!!!!

Unbedingt dem Verfahren beitreten. Wer das Verfahren betreibt ist Herr des Verfahrens. Wichtig zumindestens dann, wenn Deine Mutter mietbieten möchte.

Deine Mutter ist in jedem Fall an jedes Gebot gebunden, dass Sie abgibt.

Die betreibende der Zwangsversteigerung sind an kein Gebot gebunden. Sie sind Herr des Verfahrens und können das Verfahren jederzeit wieder einstellen.

Die Rechtspflegering fragt zum Schluss drei mal ob noch Gebote abgegeben werden soll. Danach schließt Sie die Bietstunde und fragt die betreibenden ob Sie noch Anträge stellen wollen. Zu diesem Zeitpunkt können Sie das Verfahren noch einstellen und sind somit nicht an Ihre Gebote gebunden.

Tolle Sache, wenn man die Gegenseite hochbieten möchte.

Wenn Deine Mutter dem Verfahren beitritt müssen alle drei der Einstellung des Verfahrens zustimmen.

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Die Bank ist Herr des Verfahrens und kann jederzeit das Verfahren ganz oder vorläufig einstellen und es anschließend innerhalb von 6 Monaten wiederansetzen. Das geht glaube ich vier mal anschließend muss ein neuer Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt werden.

Haftungsausschluss bei Zwangsversteigerung

Bei Verkauf über Notar muss man auf bekannte Mängel hinweisen. Ein Ausschluss von bekannten aber dem Käufer vorsätzlich nicht genannten Mängeln ist nicht möglich. Der Verkäufer ist hierfür in der Haftung.

Bei einem Verkehrswert von 15.000,- € sind die im Gutachten genannten Mängel wahrscheinlich extrem hoch. Da kann die Bank schon mal zu einem ganz anderen Wert kommen, als der Gutachter.

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Ich bin Vermieter.

Wenn im Mietvertrag steht, dass eine Mietkaution zu zahlen ist, dann steht im Mietvertrag auch die Höhe der Mietkaution.

Diese muss der Vermieter verzinst zurückzahlen. Sollte nach Anforderung problemlos klappen.

Es gehörte zu den Vertragspflichten Deiner Eltern die Miete zu zahlen, genauso wie es zu den Vertragspflichten gehörte die Kaution zu zahlen. Wenn nach 42 Jahren behauptet wird Deine Eltern wären dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, müssen vom Vermieter nachvollziehbare Erläuterungen kommen.

z. B. Schriftverkehr von Deinen Eltern oder ein Aktenvermerk von vor 42 Jahren, dass auf die Eintreibung der Kaution verzichtet wurde.

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