Sehr geehrter Arctodussimus,

meiner Erfahrung nach besitzen Guthaben Karten einen festen Kartenwert 5,10,25 Euro usw. dieser feste Wert wird dann mittels Codes auf ein Konto beispielsweise PlayStation übermittelt.  Unverständlich ist gerade wie du auf einen Betrag von 4,87 Euro kommst?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Orange2022,

dann steh zumindest zu dem was du da gemacht hast und schick der Klassenkameradin einen schönen Blumenstrauß mit einer Karte in der du dich dafür entschuldigst.

+ Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung +

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Anonym36,

der Fall (Loch in der Wand) Sachbeschädigung, die (Kreide) Diebstahl und der Fall (Chlor) da müsste geklärt werden ob eine Gefährdung für andere Personen bestand.

Hängt von Deinem Anwalt der Staatsanwaltschaft und dem Richter ab ob es eine Geldstrafe, Sozialstunden oder ggf. Jungenhaft wird.

+ Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung +

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Lelele350,

erste Frage wie hast du bezahlt (z.B. PayPal, Amazon Pay oder Überweisung etc.)

Wenn X es mit einer Sendungsnummer versendet hat solltest du auf Mitteilung der Sendungsnumme beharren. Antwortet X aber nicht und geht die Angelegenheit länger als 7 bis 10 Tage solltest du Strafanzeige wegen Betrug/ Unterschlagung bei der Polizei erstatten.

Ob du dein Geld zurück erhältst hängt von einigen Faktoren ab unter anderem von der Zahlungsmethode.

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Zasilas,

 

es ist mit Sicherheit ätzend, wenn deine Mutter dein Handy platt macht, bitte bedenke aber das du mit deinem Verhalten irgendwie der Auslöser dafür sein könntest.

Der beste Weg wäre ihr sprecht beide mit einander wenn ihr gut gelaunt seid und dann klärt ihr das schon untereinander.

Natürlich gibt es auch rechtliche Möglichkeiten dazu müssten aber einige Sachen geklärt werden.     

 

Gruß AbisZ 

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Hallo tolay,

 

als erstes solltest du deine ausstehenden Zahlungen an Klarna begleichen und weiter regelmäßig tätigen! Dann solltest du kontakt zu Klarna aufnehmen denen das mit dem Autoausfüllen Schildern und darum bitten den Namen zu korrigieren.

 

Gruß AbisZ  

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Hallo Linaa2011,

 

natürlich ist auch die Bundesagentur für Arbeit bei falscher Berechnung dazu angehalten dir die zu wenig gezahlte Leistung rückwirkend zu erstatten.

Du solltest deinen Anspruch nur zeitnah und am besten Schriftlicht geltend machen.

Natürlich kannst du das auch beim Sachbearbeiter im Jobcenter machen.

 

Gruß AbisZ 

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