Wo ist der Unterschied zwischen meldepflichtig und anzeigepflichtig?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Es gibt einen Unterscheid 75%
Es gibt keinen Unterschied 25%
Anders 0%

2 Antworten

Es gibt einen Unterscheid

Anzeigepflichtig sind die schlimmen Tierseuchen die dann auch sofort mit staatlichen Maßnahmen bekämpft werden, das passiert bei den Meldepflichtigen nicht. Die möchte man "nur" im Auge behalten.
Bei anzeigepflichtigen Krankheiheiten muss auch jeder jeden Verdacht anzeigen, bei den Meldepflichtigen ist nur Fachpersonal verpflichtet gesicherte Erkrankungen zu melden.

Es gibt einen Unterscheid

Anzeigepflicht

 Die Anzeigepflicht trifft den Tierbesitzer oder dessen Vertreter (auch bei nur zeitweiliger Aufsicht) und auch diejenigen, die berufsmäßig mit den Tieren umgehen (z.B. Tierärzte, Besamungstechniker oder Hifschmiede). Unter diese fallen besonders bedrohliche Seuchen (Rotz, Beschälseuche, Infektiöse Anämie, Tollwut, Milzbrand, Afrikanische Pferdepest). Einige dieser Seuchen, wie die Tollwut oder der Milzbrand stellen auch für Menschen eine lebensbedrohliche Gefahr dar. Schon beim Verdacht, z.B. durch typische Symptome oder die Herkunft eines Importpferdes aus einem Seuchengebiet muss das zuständige Amt informiert werden. 

Staatlichen Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen, da der Tierhalter allein seine Tiere nicht vor Verlusten schützen kann. Durch Bestandesuntersuchungen, Betriebssperrungen und Notfalls Ausmerzung der infizierten Pferde wird dann gegen eine weitere Ausbreitung der Seuche vorgegangen. Die Besitzer werden für etwaige Verluste durch die Tierseuchenkasse finanziell entschädigt.

Meldepflicht

Die Meldepflicht gilt für Tierkrankheiten (nicht Seuchen), die zwar beobachtet aber nicht bekämpft werden müssen. Dies dient der Vorbeugung eines Übergangs in seuchenhafte Ausbrüche und betrifft Krankheiten, die in diesem Bezug relevant werden könnten (Kontagiöse Equine Metritis, Equine Virale Arteritis, Leptospirose, Paratuberkulose). Zur Meldung verpflichtet sind hierbei Tierärzte, Labore, Leiter von Tiergesundheits- oder Veterinäruntersuchungsämter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit diese Erkrankungen nachweisen. Die Daten über Auftreten, Verlauf und Häufigkeit werden statistisch erfasst, es werden jedoch keine staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet.

https://www.dqha.de/zucht/gesundheit-krankheit/anzeige-und-meldepflicht/