Wegen Körperverletzung in Knast?

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Ja natürlich, was für eine Frage.

StGB § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 StGB - Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(Quelle: dejure.org)

Beim ersten Mal denke ich nicht, da gibt es dann Strafen mit Geld Tagessätzen und Krankenkassenforderungen des Geschädigten und auch Bewährung alles ist mglich. Bei Wiederholungen kannst Du Dich dann in St. Quentin prügeln.

Natürlich kommt man bei Körperverletzungsdelikten irgendwann in den Knast, wenn man es zu oft und/oder zu doll macht. Deshalb sind ja alle Körperverletzungsdelikte mit Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) bedroht. Für gefährliche Körperverletzung beträgt die Mindeststrafe ja immerhin schon 6 Monate.

Das kann schon passieren! Aber nur wenn es wirklich schlimm war, also vielleicht kannst du dich noch rausreden!