Vergünstigungen für russlanddeutsche
Ich bin kein Rassist, das vorab. Mich würde mal interessieren ob es stimmt das Russlanddeutsche wenn sie rüber kommen eine Art Begrüßungsgeld bekommen und vergünstigte Kredite zum Hausbau. Das macht immer mal wieder die Runde, wenn ein Russe hier sich eine großes Haus kauft oder baut. Mich würde einfach interessieren ob es stimmt und wenn ja warum?
17 Antworten
das stimmt alles. und weil sie russlanddeutsche sind gibt man ihnen halt ein besonderes recht, dass sie sich der neuen heimat anpassen. warum auch immer, denn rumäniendeutsche haben als sie nach deutschland kamen, nur 200 DM begrüßungsgeld gekriegt, welches sie aber würdigen konnten. wenn ich sehe dass viele russlanddeutsche nichtmal deutsch reden wollen, dann geht bei mir (auch) die galle hoch....
manche antworten sind erschreckend bin selber russin keine russlanddeutsche um eins mal zu sagen es stimmt das die meisten hier her kammen weils so einfach war und das leben im westen besser ist da gehts keineswegs um deutsche vergangenheit.und ja es gab vergünstigungen das zu leugnen ist blanker hohn und es ist lang nicht so das viele rußlanddeutsche nicht in rußland akzeptiert wurden nur ist es vielmehr so das es für russen durchaus schwer ist in den westen zu gelangen und nach deutschland noch viel schwierieger als in andere eu statten also gelobt sei das wort russlanddeutscher was einem das goldene leben verspricht und klar fühlt sich die junge generation mehr als russisch schließlich sind sie dort aufgewachsen-oder fühlen wir uns alle als afrikaner weil dort unsre wiege ist.
Welche Leistungen erhalten Spätaussiedler?
Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Vorstellung, dass Spätaussiedler ungerechtfertigte Geldgeschenke, zinslose Darlehen zum Bauen oder große Entschädigungsleistungen erhalten. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die tatsächlichen Leistungen und legt gleichzeitig dar, weshalb die Angehörigen der deutschen Minderheit überhaupt Anspruch auf Unterstützung haben.
Die Angehörigen der deutschen Minderheit haben am längsten und am schwersten unter den Folgen des 2. Weltkrieges gelitten. Sie wurden als Kollaborateure und Spione der Nazis verfolgt und im Falle der Russlanddeutschen kollektiv vertrieben, obwohl sie mit Deutschland nicht einmal in Verbindung standen. Diese und die aus der kommunistischen Zeit danach herrührenden Benachteiligungen bestanden zum Teil bis in die 90'er Jahre; ihre Auswirkungen - u. a. im Bildungsbereich - dauern bis heute an.
Aussiedlerspezifische Hilfen: Spätaussiedler erhalten einen pauschalen Ausgleich für die Kosten der Rückführung aus den Herkunftsgebieten, und zwar aus der ehemaligen Sowjetunion 102 Euro, aus Rumänien 51 Euro, aus Polen 25 Euro. Nach Eintreffen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes erhalten sie ein Betreuungsgeld von 11 Euro zum Erwerb von Dingen des täglichen Bedarfs. Außerdem werden sie bei Bedürftigkeit durch Sachleistungen der Friedlandhilfe e.V. im Wert von 25,56 Euro unterstützt. Spätaussiedler sowie ihre Ehegatten und Abkömmlinge [im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG)] erhielten bis zum 01.01.2005 eine Eingliederungshilfe für die Dauer von sechs Monaten. Sie setzte voraus, dass der Betreffende arbeitslos ist, vor der Ausreise im Herkunftsland eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat, beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet war, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand und über keine anderen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichenden Einkünfte verfügte [Sozialgesetzbuch III (SGB III)]. Die Höhe der Eingliederungshilfe entsprach in etwa der Sozialhilfe. Daneben bestand kein Anspruch auf Sozialhilfe. Zum 01.01.2005 ist diese aussiedlerspezifische Leistung eingestellt worden. Sprachfördermaßnahmen: Die Aussiedler haben nach dem Zuwanderungsgesetz Anspruch auf kostenlose Sprachförderung für die Dauer von sechs Monaten. Im "Akademikerprogramm" sind Sprachkurse und Fördermaßnahmen zur berufsspezifischen Anpassung von Hochschulabsolventen und Wissenschaftlern im Alter von dreißig bis fünfzig Jahren vorgesehen. Die Aussiedler (nicht aber deren Familienangehörige) haben einen Rentenanspruch aufgrund des Fremdrentengesetzes (FRG). Damit hat der Gesetzgeber dem Kriegsfolgenschicksal der Aussiedler Rechnung getragen. Bei allen Rentenzugängen ab dem 1. Oktober 1996 werden grundsätzlich unabhängig vom Zeitpunkt des Zuzugs die FRG-Tabellenwerte in Höhe von nur 60 % berücksichtigt. Schon vor dieser Rechtsänderung galten für Spätaussiedler Tabellenwerte in Höhe von nur 70 %. Bei Zuzug nach dem 6. Mai 1996 wird der Rentenanteil aus FRG-Zeiten auf maximal 25 Entgeltpunkte, bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften auf maximal 40 Entgeltpunkte begrenzt. Dies bedeutet, dass Rentenanteile aus FRG-Zeiten (Stand: Juli 2005) nur noch bis maximal 653,25 Euro (brutto) bzw. 1.045,20 Euro berücksichtigt werden. In den neuen Bundesländern sind es aufgrund des niedrigeren aktuellen Rentenwerts maximal 574,25 Euro bzw. 918,80 Euro. Von den genannten Beträgen sind noch die Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen. Spätaussiedler (nicht aber deren Familienangehörige) aus der ehemaligen UdSSR, die vor dem 1. April 1956 geboren sind und wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit politische Haft oder Verbannung erlitten haben, erhalten als Ausgleich eine einmalige Entschädigung in Höhe von 4.000 DM = 2.045,17 Euro sofern sie vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, 6.000 DM = 3.067,75 Euro (§ 9 Abs. 2 BVFG). Darüber hinaus gibt es keine aussiedlerspezifischen Hilfen: Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen für den Bau bzw. für den Erwerb von Einfamilienhäusern oder Wohnungen speziell für Aussiedler gibt es nicht. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Aussiedler wie auch einheimische Deutsche oder Ausländer Gebrauch machen von Bauprogrammen der Länder und Kommunen, die für sozial schwache und kinderreiche Familien Darlehen mit Sonderkonditionen vorsehen. Nähere diesbezügliche Informationen erteilt die jeweilige Gemeinde-, bzw. Stadtverwaltung. Die Aussiedler erhalten nach Einreise keinen kostenlosen Wohnraum. Sie können jedoch wie auch einheimische Deutsche oder Ausländer bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Wohngeld in Anspruch nehmen. Die Gewährung zinsverbilligter Einrichtungsdarlehen beim erstmaligen Bezug einer ausreichenden Wohnung an Aussiedler ist mit Ablauf des 30. Novembers 1992 eingestellt worden. Die bis dahin gewährten Darlehen waren durch eine Zinssubvention des Bundes verbilligt.
Die Russlanddeutsche haben im Vergleich was ihnen zusteht zu wenig bekommen. Als die Deutsche Russland angegriefen haben, aufgrund desen wurden Russlanddeutschen nach Sibirien in Arbeitslager gesteckt und viele sind dabei umgekommen, obwohl Russlanddeutsche mit dem Krieg nichts zutun hatten. Nach dem 10 Jahre Arbeitslager müssten die weitere 12 Jhre unter Kammendatur leben und als Faschisten beschimpft und auf Trit und Schritt getretten und bespuckt waren. Die Verursacher dieses Leidens sollen sich schon die Bevölkerungsgruppe mit Respekt behandeln und nicht als scheiß Russe ansehen. Die haben genug bezahlt für die Täter und zahlen heute noch durch die Steuern mit welche die Förderprogramme unterstützt werden wie z.B. Kriegsreparaturen u.s.w.. Nach meine Sicht ist die ganze Diskusion unüberlegt und beschämend.
Es ist immer wieder traurig daran erinnert zu werden, dass die Russlanddeutschen nach Deutschland kommen dürfen und sofort einen deutschen Pass bekommen. Dazu kommen Begrüßungsgeld etc. Einen Job oder Sprachkenntnisse müssen Sie dafür nicht nachweisen.
Wenn qualifizierte Fachkräfte (meine Frau ist Ärztin aus Serbien) kommen wollen, legt man ihnen behördliche und finanzielle Steine in den Weg, um es ihnen so schwer wie möglich zu machen. Sie hat in kürzester Zeit sehr gut deutsch (B2-Level) gelernt - viele Russlanddeutsche wollen das nicht - und müssen es auch nicht.
Es ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, dass mancher alles in den Ar*** geblasen bekommt, anderen jedoch der Weg schwerstmöglich gemacht wird.
Meine Vorfahren kamen im 18. Jahrhundert aus den USA nach Deutschland. Bin ich jetzt ein Deutschlandamerikaner?