Umschulung über die Berufsgenossenschaft

2 Antworten

Die Geldleistungen hängen davon ab, in welcher Form Du die Umschulung machst. Suchst Du Dir einen Umschulungsbetrieb, bekommst Du die normale Ausbildungsvergütung und ggf. zusätzlich Übergangsgeld, wenn dein "altes" Einkommen höher wäre. Bei der Wahl des Berufes wirst Du auf alle Fälle eingebunden und Deine Wünsche und Neigungen werden berücksichtigt. Die BG wird nur dann nicht zustimmen, wenn Du einen Berufs wählst, der die überfordern würde, oder wenn Deine gesundleichtlichen Beeinträchtigungen dauerhaft wieder zu Schwiuerigkeiten führen werden. Das ist bei einer kaufmännischen Ausbildung sicher nicht der Fall.

Übergangsgeld bekommst du, das sind ca. 80 % (habe ich damals bekommen) vom letzten Brutto Einkommen. Die BG übernimmt die Kosten und entscheidet auch wo und was du Umschulst. Ausserhalb deines Heimatwohnortes bekommt man ein Zimmer und 1 mal monatlich eine Heimfahrt bezahlt. Ein Eignungstest im Auftrag der BG wird durch das Arbeitsamt / ach ja Arge durchgeführt.Nach der gesundh. und berufl. Reha wird eine Rente festgesetzt.Gruß / Nachzulesen im der RVO = Reichsversicherungsordnung