Umschulung über die Berufsgenossenschaft

2 Antworten

Die Geldleistungen hängen davon ab, in welcher Form Du die Umschulung machst. Suchst Du Dir einen Umschulungsbetrieb, bekommst Du die normale Ausbildungsvergütung und ggf. zusätzlich Übergangsgeld, wenn dein "altes" Einkommen höher wäre. Bei der Wahl des Berufes wirst Du auf alle Fälle eingebunden und Deine Wünsche und Neigungen werden berücksichtigt. Die BG wird nur dann nicht zustimmen, wenn Du einen Berufs wählst, der die überfordern würde, oder wenn Deine gesundleichtlichen Beeinträchtigungen dauerhaft wieder zu Schwiuerigkeiten führen werden. Das ist bei einer kaufmännischen Ausbildung sicher nicht der Fall.

Übergangsgeld bekommst du, das sind ca. 80 % (habe ich damals bekommen) vom letzten Brutto Einkommen. Die BG übernimmt die Kosten und entscheidet auch wo und was du Umschulst. Ausserhalb deines Heimatwohnortes bekommt man ein Zimmer und 1 mal monatlich eine Heimfahrt bezahlt. Ein Eignungstest im Auftrag der BG wird durch das Arbeitsamt / ach ja Arge durchgeführt.Nach der gesundh. und berufl. Reha wird eine Rente festgesetzt.Gruß / Nachzulesen im der RVO = Reichsversicherungsordnung

die können doch nicht einfach sagen : Hör zu du wirst jetzt Becker , kann ich da kein Wort mitreden??? bekommt man den nicht auch von den Betrieb in dem man Umschult ein kleines gehalt??und wie sieht es den eigentlich mit dem Kindergeld aus?? steht es mir bei einer Umschulung wieder zu???

@meson

Eib Eignungstest stellt fest was mit dir möglich ist. Mit Mathe Schwächen sollte man nicht in einer Bank arbeiten, und mit einer Mehlallergie nicht in einer Bäckerei. Deinen Neigungen und Kenntnissen wird entsprochen. Übergangsgeld und Gehalt ist doppelt erwartest du hier nicht zuviel überleg mal. Entweder oder. Ob es eine betriebliche oder eine Schulische Umschulung wird steht doch noch nicht fest, abwarten. War auch Azubi, habe damals ein Prozess gegen die BG gewonnen, während der Umschulung bekam ich danach soviel wie ein Geselle verdienen würde.

@netzotto

vielen Dank hat mir schon weitergeholfen

Ej, sag mal wie alt bist du??? (ich meine "netzotto") Die RVO gibt es schon lange nicht!:-) Das ist jetzt das SGB = Sozialgesetzbuch (UV im VII. Buch) ;-)

@RE7192

RE7192 /Dann geh mal auf die Seite vom Bundesministerium für Justiz / Gesetze und Verordnungen / da steht Sie immer noch die RVO.