Kennt die Krankenkasse eine nicht genutzte Übeweisung?

5 Antworten

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du diese folgenlose Episode unbedingt angeben. Sie ist bei deinem Hausarzt aktenkundig und das ist im Zweifel ausreichend um im Leistungsfall Probleme zu machen.

Kennt die Krankenkasse eine nicht genutzte Übeweisung?

Eine sehr gute Frage, die ich mir auch schon öfter gestellt habe.

Der Hausarzt untersucht Dich, schreibt die Untersuchung auf und dafür rechnet er mit der Krankenkasse ab.

Die Überweisung schreibt er war, aber nur der weiterb ehandelnde Arzt gibt die die Überweisung an die Krankenkasse weiter, bzw. rechnet dann über die Überweisung mit der Kranken kasseab.

MfG

Leider kann ich dir deine Frage bezüglich Versicherungsgesellschaften und welche Daten ihnen über dich zur Verfügung stehen, nicht beantworten.

Was ich dir jedoch sagen kann, ist folgendes: Selbst wenn die Versicherung von der "akuten Belastungsstörung" wüsste, würde keine dokumentierte Vorerkrankung vorliegen. Im Grunde würde daran nicht einmal eine absolvierte Psychotherapie oder offizielle Diagnose etwas ändern, denn bei einer akuten Balastungsstörung (welche im übrigen eigentlich "akute Belastungsreaktion", kurz ABK heißt) handelt es sich um keine Störung im Sinne einer Erkrankung, sondern um eine normale Reaktion der menschlichen Psyche auf eine außergewöhnliche Erfahrung. Erst wenn die Verarbeitungsphase des Ereignisses, dass die Reaktion hervorgerufen hat, länger als 4 Wochen andauert und liegt dadurch eine psychische und soziale Beeinträchtigung vor, wird das ganze als behandlungsbedürftige Erkrankung (posttraumatische Belastungsstörung) klassifiziert. Da es dir kurz nachdem die Überweisung ausgestellt wurde, ja schon soweit wieder besser ging, dass du keinen Grund mehr dafür sahst diese in Anspruch zu nehmen, kann dir deswegen eigentlich gar nichts "passieren".

Eine akute Belastungsreaktion hat einfach keinen Krankheitswert und muss nicht behandelt werden. Was aber nicht heißt, dass einem in so einer Situation ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten nicht helfen kann. Auch wenn man diese Hilfe in Anspruch nimmt, liegt nicht automatisch eine psychische Erkrankung vor. Eine verbindliche Diagnose darf in Deutschland ohnehin nur von Ärzten gestellt werden (soweit ich das gerade recherchieren konnte.) Wenn der Psychotherapeut also nicht zufällig auch noch Arzt ist, ist eine von ihm gestellte Diagnose lediglich ein Richtwert auf den sich die "richtige" Diagnose eines Arztes beziehen kann.

Ich kann nichts fixes dazu sagen, aber soweit ich das sehe, ist da nichts aktenkundig oder meldepflichtig. Anzumerken ist vielleicht noch, dass ich nicht in Deutschland, sondern in Österreich lebe und aus diesem Grund nicht wirklich vertraut mit der Situation in D, bezüglich Versicherungen und dergleichen bin (und mal ehrlich - wer blickt denn wirklich durch diesen ganze Versicherungsschmafu durch?)

Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem ein bisschen weiterhelfen.

Hallo,

der Arzt macht in dem Quartal eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse. Private Versicherungen fragen im Leistungdsfall bei der Krankenkasse und den Ärzten nach den bisherigen Erkrankungen nach (das Einverständnis dazu wird meist im Versicherungsantrag unterschrieben). Diese Verdachtsdiagnose ist mehrere Jahre im Computer ders Arztes gespeichert.

Gruß

RHW

Dein Hausarzt konnte nur eine Verdachtsdiagnose stellen. Solange nur der Verdacht besteht, solange bist du daran nicht erkrankt. Wenn jemand verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben: Ist er dann schon der Straftäter? Nein.