Kann man auch als Ermahnung zur Vorladung eingeladen werden?

2 Antworten

Ja, der Richter lädt Dich vor, um Dich ein wenig kennzulernen, Dir das Unrecht Deine Handelns zu erklären und Dich zu ermahnen, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das heißt, er will Dich nie wieder sehen, zumindest nicht als Angeklagter in seinem Gerichtssaal.

Du bist 15 Jahre alt, richtig?

In dem Alter wird man nach jugendstrafrecht behandelt. Das jugendstrafrecht sieht für Ersttäter meist keine Strafe vor, sondern vornehmlich Erziehungsmaßnahmen. Das sind meist Sozialstunden. Du scheinst noch nicht häufig mit dem Gericht zu tun gehabt zu haben, ich will dein Vergehen nicht verharmlosen, aber ich vermute, dass du eben mit einer solchen Erziehungsmaßnahme statt einer Strafe rechnen kannst.

Darüber hinaus bist du allerdings schadensersatzpflichtig für das was du angerichtet hast. Sollten dadurch also Schäden, Kosten oder Schmerzensgeldansprüche entstanden sein, zb weil jemand psychischen Schaden genommen hat, bist du zur Zahlung dieser Sachen verpflichtet. Das ist aber ebenfalls keine Strafe, sondern Zivilrecht. Bedeutet, es wurden Personen oder fremdes Eigentum durch Dich geschädigt und wer Anderen einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das schließt auch ärztliche und psychologische Behandlungskosten ein ,die wegen dir entstanden sind.