Inkasso/Vollstreckungsbeamter der Krankenkasse?

2 Antworten

Die Krankenkasse setzt keine Inkassounternehmen ein, sondern offene Forderungen werden vom Zoll eingetrieben. Da es sich bei diesen Forderungen um öffentlich-rechtliche Forderungen kraft Bescheid handelt, ist keine Titulierung erforderlich. Die Vermögensauskunft kann der Gläubiger einfordern, wenn der Schuldner trotz Zahlungsaufforderung säumig bleibt. Sie wird aber vor dem zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben. Siehe § 802 ZPO.

sassenach4u  17.03.2022, 08:40

Die AOK´en setzen Vollstrecker ein, dazu sind sie berechtigt. Die Ersatzkassen bedienen sich des Zolls.

FordPrefect  17.03.2022, 09:09
@sassenach4u

Ah, Danke, das war mir bisher unbekannt.

Einige Krankenkassen haben eigene Vollstrecker, so die AOk´en. Diese haben eine gleichrangige Position wie ein Gerichtsvollzieher und ja, die dürfen eine EV aufnehmen und dürfen auch pfänden.

Wir hatten mal ein Doppelpony gepfändet, das wurde dann vom Zoll in unserem Auftrag versteigert...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung