Hoverboard Spielstraße endlich erlaubt.?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Spielstraßen sind auch öffentlicher Verkehrsraum. Du darfst die Dinger ausschließlich in nicht-öffentlichem Raum fahren.

Ganz davon abgesehen, dass bei einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit von > 6 km/h eine Versicherungspflicht besteht. Da keine Versicherung eine solche momentan anbietet, ist ein Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum ohnehin strafbar.

Die Frage, ob eine Fahrerlaubnis benötigt wird, ist ebenfalls nicht abschließend geklärt.

Meines Wissens gibt es aktuell noch keine Möglichkeit die Teile im öffentlichen Raum zu bewegen- auch wenn die Politik aktuell wohl die Möglichkeiten einer Zulassung in Erwägung zieht. Aber auch dann wird ganz sicher nicht nach Spiel- und sonstigen Straßen unterschieden werden, da alles der StVO unterliegt. Und wenn eine solche Regelung kommt werden die Hoverboards wohl unter das Pflichtversicherungsgesetz fallen und entsprechend technisch geeignet sein müssen- sprich, die meisten der aktuell erhältlichen Modelle werden dann weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. Hier in Düsseldorf musste vor einiger Zeit ein Hoverboardfahrer- der auf dem Bürgersteig unterwegs war 1200 Euro Strafe bezahlen.

Für Segways gibt es ja schon eine Regelung: Die müssen mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein, und der Fahrer muss eine Mofaprüfbescheinigung oder einen Führerschein haben. Außerdem müssen Lampen, Reflektoren und eine Klingel vorhanden sein. Die Benutzung von Fußwegen ist auf jeden Fall verboten. Das freihändige Fahren ist ausdrücklich verboten.

Zumindest das mit der Klingel wird beim Hoverboard schwierig ...

Die sind aktuell nur da erlaubt wo die StVO nicht gilt. Das wird aber gerade geändert.

Nein, die dinger sind im öffentlichen raum nach wie vor verboten

auf privatgelände kannst du damit aber machen was du willst.