Hallo ich bin ehrenamtlich im drk .und ich wollte fragen ob und wie mann sonderrechte für den privat Pkw beantragen darf Und kann?

7 Antworten

Nein, das kann weder Mann noch Frau. Man bekommt für ein Privatfahrzeug keine Sonderrechte, egal ob man beim DRK oder der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist, die ihre Löschmannschsaft zunächst aus der ganzen Gegend zusammenzuden muss, bis die dann mit dem Einsatzfahrzeug und mit Sonderrechten losfahren können. Allerdings stehen dir im Einsatzfall gemäß mehrerer Geichtsentscheidungen gewisse eingeschränkte Sonderrechte ohne besondere Beantragung zu. Wenn du also zum Einsatz gerufen wurdest, und in Abwägung, dass du ja keine entsprechende Signaleinrichtung bekommen kannst, dann ohne jemanden direkt zu gefäden zu schnell unterwegs bist, und da dann geblitzt wurdest, hast du sehr gute Chanchen, bei entsprechender Bestätigung durch die Einsatzleitung, gegen einen Busgeldbescheid erfolgreich Einspruch einlegen zu können. Auch rote Ampeln lassen sich, dann aber mit äüßerster Vorsicht überfahren, also Stop an der Haltelinie und genau auf möglichen Querverkehr achten. Wenn du also mit Misachtung einiger Verkehrsregeln zum Einsatz unterwegs warst, lass dir das am besten sofort bestätigen, dass dies notwendig ware, falls da dann doch ein Busgeldbescheid eintrudelt. Schau auhttp://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=1832m?id=1832

Die Meisten hier können mal wieder Sonderrechte und "Wegerechte" nicht auseinanderhalten.

Sonderrechte stehen gem. §35 StVO der Feuerwehr, der Polizei, dem Katastrophenschutz und den Fahrzeugen des Rettungsdienstes zu, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. 

Wichtig ist dabei die Unterscheidung dass mit der Feuerwehr, der Polizei oder dem Katastrophenschutz die Personen gemeint sind, beim Rettungsdienst aber explizit die Fahrzeuge angesprochen werden.

Damit stehen einem Feuerwehrmann/Katastrophenschutzgelfer ab dem Zeitpunkt der Alarmierung Sonderrechte zu, die er auch in seinem privaten PKW nutzen darf (Fahren mit leicht!! überhöhter Geschwindigkeit, Parken im absoluten Halteverbot, ...). Mitarbeiter des Rettungsdienstes haben diese Rechte nur, wenn sie ein Fahrzeug des Rettungsdienstes steuern.

Also gibt es mit den Sonderrechten für dich als DRK'ler 3 Möglichkeiten:

- du bist Helfer im Katastrophenschutz: du hast Sonderrechte ab der Alarmierung

- du arbeitest im Rettungsdienst: du hast Sonderrechte nur in Fahrzeugen des Rettungsdienstes

- du bist in einer SEG des Rettungsdienstes: insofern diese SEG nicht offiziell als Katastrophenschutz geführt wird (was meist nie der Fall ist) steht sie dem Rettungsdienst gleich - keine Sonderrechte bis zur Unterkunft

Das was du beantragen willst ist eine Sondersignalanlage. Die kann im bestimmten Fällen gewährt werden, aber du musst dann für die Erfüllung des Einsatzauftrages unabkömmlich sein und brauchst in deinem Fahrzeug BOS-Funk.

Blaues Blinklicht und Zweiklanghorn zusammen ordnen gem. §38 StVO an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn zu schaffen haben.

Ich glaube kaum, dass du welche bekommen würdest.

Frag doch deinen Chef beim DRK

Nö, nie und nimmer und auch kein Blaulicht, keine Sirene gar nichts, ohne Sonderzeichen, keine Sonderrechte, oder wolltest Du das an Dein Auto schreiben? Also wie jeder hier schon geschrieben hat: Nein.

Nein, geht nicht.