Flexstrom Inkasso Mahnbescheid an Adresse von vor zehn Jahren!?
Ich hatte bei Flextrom zwei Verträge. Bei der Pleite war auf dem einen Vertrag eine Nachforderung in Höhe von 253,90 und auf dem anderen eine Guthaben von 85,08. Dieses Guthaben wurde aber nicht angerechnet, auch der von mir geforderte Schadensersatz, da ich nicht durch das Unternehmen über die Pleite informiert wurde. Auf diesen Einspruch habe ich nie eine Antwort erhalten.
Leider habe ich außer dem Schreiben von mir keinerlei Unterlagen mehr, da ich dachte es wäre damit erledigt.
Jetzt kam am 15.12. ein Mahnbescheid an eine Adresse, wo ich mich 2005 abgemeldet hatte. Denke das die Forderung 31.12. verjährt.
Wie soll ich mich verhalten. Mein Ex-Mann hat mir den Mahnbescheid noch nicht zukommen lassen können, da er im Krankenhaus war. Er ist jetzt wieder daheim, aber wenn er es zu mir schickt, dann dauert es einfach zu lange, um rechtzeitig Widerspruch einzulegen.
Wenn ich den holen würde, müsste ich 250 km fahren....was ist mit den Kosten?
Was passiert, wenn ich dafür sorge, das der Mahnbescheid als unzustellbar, da unbekannt verzogen zum Gericht zurückgesandt wird?
Muessen die nicht dann erst meine aktuelle Adresse ermitteln? Oder ist es rechtens einen Mahnbescheid an eine Adresse zu senden, wo man 8 Jahre vor dem Vertragsverhältnis gewohnt hat?
2 Antworten
Erstmal zur Verjährung: Diese beträgt 3 Jahre + Rest des Jahres, wo die Forderung entstand. Wenn die Forderung 2013 entstand, ist die Verjährung also erst am 31.12.2016 beendet. Ganz wichtig bei der Verjährung ist aber, aber wann die Rechnung selbst fällig war. Da Stromkonzerne und Politik einen Schmusekurs fahren, haben die Stromkonzerne Narrenfreiheit und können selbst nach Jahrzehnten noch Rechnungen erstellen und erst da beginnt die Verjährung. Beschwerden darüber bitte an diesen dicken SPD Politiker.
Was ich nun schreiben, solltest du lieber noch mal von einen Anwalt gegen checken lassen, denn rechtlich ist das etwas heikel. Wenn also die Forderung wirklich 2013 entstand und damit Silvester 2016 endet, du aber gar keinen Mahnbescheid erhalten hast, da du gar nicht da wohnst, sondern nur ein Ex Mann, so sehe ich den Mahnbescheid eben als nicht rechtswirksam zugestellt. Würde daher so tun, als ob du ihn nicht bekommen hast (was ja stimmt) und erst im neuen Jahr dann aktiv werden und dich dann auf die Verjährung berufen. Du kannst ja z. B. durch eine Meldebescheinigung beweisen, dass du ab X dort nicht mehr wohnst.
Na irgendeiner hat wohl die nächsten Tagen auf.
Schwer zu beurteilen (fehlende Unterlagen, usw.). Ignorieren wird dir jedoch nichts nützen, da der Schuldenbetrag durch die Verzinsung weiter steigt. D.h. auch wenn du es schaffst den Brief als unzustellbar zurückzusenden, schneidest du dir damit nur ins eigene Fleisch. (Hinzu kämen dann auch noch die Kosten für den Ermittlungsaufwand der aktuellen Adresse.)
PS: Eine Forderung verjährt erst dann, wenn sie nicht mehr aufrechterhalten wird.
Danke für die Antwort, nur die Verjährung ist doch drei Jahre und die Forderung ist aus 2013.
Na, ob das wirklich so ist.....
Das ist der Grund warum du jetzt wieder Post bekommst - genau dadurch verlängert sich die Forderung.
Vielen Dank mit dem Tipp vom RA, nur ich habe gestern davon erfahren und alle, die ich kenne haben zu......