Festbrennstoffkessel ohne Pufferspeicher
Hallo ...
ich habe mich grad belesen. Leider konnte ich nicht erlesen ob es gesetzlich vorgeschrieben ist einen Pufferspeicher zu verwenden.
Ich möchte mir zusätzlich zu meiner Gasbrennwert-Heizung einen Festbrennstoffkessel mit in das Heizungssystem integrieren.
Der Kessel wird 20kw haben .. eventuell auch nur 15kw ..
Muss ich einen Pufferspeicher verwenden?
Gruß
3 Antworten
Ich stand vor den gleichen Fragen, hatte aber zumindest das Gesetz des Pufferspeichers von meinem Schornsteinfeger schon mal gehört (so ein Mensch kann dir sehr viele Fragen vorab beantworten, weil er das Ding ja dann auch abnehmen muss :D ). Ich habe mich dann für meinen Allesfresser (der nimmt Scheit-, Rest- und Abfallholz, Holzbriketts, Stein- oder Braunkohle, Pellets oder sogar Getreide )entschieden https://www.aa-shop24.de/irleh-plus-s-holzvergaserkessel-20-kw-holzvergaser-holzkessel-kohle.html und bei dem Händler gibt es eine sehr gute Servicehotline die mir alle weiteren Fragen sehr gut beantworten konnte.
ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst dir sogar einen Zuschuss von der BAFA zahlen lassen. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/publikationen/energie_ee_biomasse_liste_automatischbeschickt.pdf
und noch ein Hinweis; setz dich vorher mit deinem bev. Schornie in Vebindung. Bezgl. Pufferspeicher: http://www.schornsteinfeger-kitzingen.de/97.html
Wo ist dein Problem? Du willst wohl, dass dein Haus so aussieht? : https://www.google.de/search?q=holzheizkessel+explosion+bilder&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=sb&gfe_rd=cr&ei=7gOnU4zqFs7bsgbJ1YHQCA
Musst Du nicht unbedingt.
http://www.kuenzel.de/files/anleitung-fo12.pdf
hier erfährst Du einiges, was den Betrieb angeht
Das ist ja wohl so nicht ganz richtig!!!!!! Es gibt da eine Verordnung vom 22.03.2010.
Für Feuerungsanlagen ab 4 kW, die ab dem 22.03.2010 errichtet werden, ist ein entsprechender Pufferspeicher vorgeschrieben. Wie ist zu verfahren, wenn eine automatisch beschickte Feuerungsanlage für feste Brennstoffe ohne Pufferspeicher installiert wird? AW: Nach § 5 Abs. 4 sind Feuerungsanlagen mit flüssigem Wärmeträgermedium, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 13 genannten Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden, soll ein Wasser- Wärmespeicher mit einem Volumen von zwölf Litern je Liter Brennstofffüllraum vorgehalten werden. Es ist mindestens ein Wasser-Wärmespeichervolumen von 55 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung zu verwenden.
Auch von der Firma KÜNZEL ist dies vorgeschrieben. Bitte Montageanleitung genau durchlesen !!!!!!!!!!!!!!
bei bafa lese ich imemr nur das Wort Pufferspeicher