Central Krankentagegeldversicherung - kann ich eingezahlte Beiträge in voller Höhe bei einer Kündigung wiederbekommen ?
Hi, ich habe vor meine Krankentagegeldversicherung für gesetzlich Versicherte von der Central zu kündigen. Ich habe sie vor ein paar Jahren aufgeschwazt bekommen. Da ich einen Mann habe, der mich Finanzell auffangen kann wenns dann wirklich mal so kommen sollte, dass ich länger Krank bin und da ich keine Krankheit habe, wo ich jetzt sagen würde, ich würde in den Kommenden jahren so krank werden, dass ich sowas brauche, lohnt sich das einfach nicht bei mir... es ist verschwendetes geld. Jetzt habe ich ja einige Jahre eingezahlt und es wäre schon ein gutes Sümmchen zusammen gekommen. Habe ich bei einer Fristgerechten Kündigung anrecht auf den Vollen betrag, den ich über die vielen Monate/Jahre eingezahlt habe?
Danke schon mal für eure Antworten.
8 Antworten
Das ist eine reine Risikoabsicherung, die durchaus Sinn macht. Wenn die Lohnfortzahlung ausläuft, beträgt das Netto-Krankengeld ca 20 % weniger als dein Arbeitsentgelt.
Wenn du die Versicherung nicht in Anspruch genommen hast, ist das Geld weg. Da wird keine Deckungskapital gebildet.
Danke. Ich werde diese trotzdem kündigen... ich hab keine Krankheit, wo ich in absehbarer Zeit mehr als 6 Wochen flach liege. Und wenn ich schwanger bin oder arbeitslos bin, tritt die ja auch nit in kraft. Und dann bekommt man ja nur noch 65% vom letzten lohn. Und damit bin ich auch gut ausgekommen als ich arbeitslos war. Ich habe einen sehr spatanischen lebsstil.
Sehr wahrscheinlich nicht, aber was steht denn in der Versicherungspolice?
Bei einem normalen Vertrag für eine zusätzliche Leistung im Krankheitsfall hast du bei Kündigung keinerlei Anspruch auf eine Rückzahlung. Es handelt sich ja nicht um eine Kapitalversicherung, bei der du auch einen sogenannten Rückkaufwert hast. Bei einer -kapitalversicherung bekommst du nach Ablauf der Versicherungszeit deine eingezahlten Beiträge mit einer Verzinsung ausgezahlt. Eine Kranken- Unfall- oder Zusatzversicherung beinhaltet so etwas nicht, deshalb sind sie auf den ersten Blick auch preiswert.
Hallo,
Arbeitnehmerin? Selbständige? Oder ...?
Besteht als Selbständige auch Anspruch auf gesetzliches Krankengeld von der Krankenkasse?
Höhe der monatlichen Einkünfte?
Gruß
RHW
@Knoepfchen1989,
auch wenn ich von der Central nichts halte, ist eine ergänzende Krankentagegeldversicherung immer sinnvoll.
Denn spätestens bei längerer Krankheit, wenn dann das Krankengeld um mindestens 10 % des Netto-Einkommens niedriger wird - dann wird man feststellen, dass diese Investition sinnvoll war.
Auch sollte man sich nicht immer auf einen Mann verlassen, denn auch Ehen gehen manchmal in die Brüche und dann ist vielleicht solch eine Versicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bei einer Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Risiko-Versicherung und dabei wird kein Kapital für eine spätere Altersversorgung angespart.
Gruß Apolon