Dokumente gestohlen und unerlaubt kopiert sind diese dann vor gericht gültig?

7 Antworten

Auch wenn du Erbrecht hinzu schreibst: Die Information, dass deine Mutter verstorben ist, wäre hilfreich. Die Schwester hat die Unterlagen kopiert und offenbar wieder zurück gelegt, dann beweise heute mal, dass dies ohne Einverständnis der Mutter geschehen ist?

Da ihr beim Tod des Vaters bereits Stress untereinander hattet, kann man auch nicht beurteilen, inwieweit sie nun Erfolg haben könnte. Ich denke nicht, dass es hier nur um die 500 € geht.

Wurden die Geschwister enterbt? Geht es um Berechnung Pflichtteil.

Der Erbstreit vom Vater hatte folgenden Hintergrund.Die Schwester forderte den Erbteil ein (wogegen ja nichts spricht weil jeder seinen teil bekommen sollte dafür war ich schon immer gewesen)der haken an der sache ist aber das sie ausser Schulden nichts geerbt hätte und meine Mutter zahlte ihr , um ihr entgegenzukommen trotzdem eine summe x aus um den familienfrieden wieder herzustellen und als gegebleistung wollte sich meine schwester dann aus den grundbuch austragen lassen was allerdings bis heute nicht geschehen ist und was die 500 Euro angeht die wurden ja monatlich abgehoben und logischerweise wenn man das über 9 jahre macht kommt natürlich dann auch eine schöne summe zusammen ist ja klar und was die unterlagen angeht die musste ich zurückfordern es gab damals sogar eine Anzeige wegen diebstahls die ich aber zurückgezogen hatte weil ich nicht noch mehr Unruhe reinbringen wollte in das ganze es ging mir auch damals nicht um die unterlagen allgemein aber da ich einepflegeund vorsorgevollmacht für meine mutter hatte ubd dieses dokument ebenfalls mitgenommen wurde hätte ich in einer notsituation alt ausgesehen

@Sweetdevil21le

ergibt einen ganz anderen Zusammenhang. Den Anwalt wirst du ja inzwischen hoffentlich haben, den brauchst du auf jeden Fall, wenn es zur Anzeige kommt.

Hatte deine Mutter noch ein Testament gemacht, gibt es das Haus noch, wer ist dort Eigentümer laut Grundbuch?

Gibt es irgendein Schriftstück, welches den Auszahlungsgrund der Summe X bestimmt.

Ansonsten wird hier noch der Gesundheitszustand der Mutter eine Rolle spielen. Hast du noch in ihrem Auftrag gehandelt, dann warst du auch zu Ihren Lebzeiten nur ihr Rechenschaft schuldig, war sie dement? War

Nur um 500€ Lebenshaltung, wenn der Rest passt, wird sie wohl keinen Erfolg haben.

Falls das Haus noch in Erbengemeinschaft steht, lass dich vom Anwalt über eine Teilungsversteigerung informieren. Ich denke nicht, dass du aus der EG friedlich rauskommst.

Versuchen kann man alles, aber mit 500€ im Monat hat deine Schwester sehr schlechte Karten!

Aber du solltest es zum Anlass nehmen ein Ausgabenbuch zu führen, Vorwürfe werden schnell gemacht und greifen (auch unberechtigt) tief.....

jetzt versucht sie mir das so zu drehen das ich mich an dem geld bereichert hätte inwieweit hat sie damit eine chance

Insoweit du die Mittelverwendung für die Vollmachtgeberin nicht beweisen, mindestens aber glaubhaft machen kannst.

Zunächst hätte es sich empfohlen, auch in einem von der Vollmacht getrennten Vertrag zu regeln, dass bei monatlichen Bargeschäften bis zu einem bestimmten Kleinbeitrag keine Nachweispflicht gegenüber den Erben besteht.

Und sämtliche Verwendungen über eine eigene Bankkarte abzuwicklen, die die Verfügungen automatisch in Kontoauszügen dokumentieren. Andernfalls muss man eben ein Ausgabenbuch führen und Belege sammeln.

Denn als Bevollmächtigte schuldst du Rechenschaft und Auskunft, insbes. darüber, dass die Verfügungen für oder im Auftrag der Kontoinhaberin erfolgten, § 666 BGB. Und Darlegung, das es sich in jedem Einzelfall eben nicht um unzulässige Insichgeschäfte (neben der Kleidung für deine Mutter fiel immer etwas für dich beim Einkaufen ab) , gar Bereicherung (von den 500 EUR bliebt immer etwas übrig, was man sich einfach einsteckte) gehandelt hat. Dieser Anspruch geht n. h. M. auf die Erben über.

Als Erbin stand deiner Schwester Sichtung der Nachlassunterlagen der Erblasserin zu; sich Kopien für die eigenen Unterlagen anzugfertigen, ist IMHO nicht unzulässig.

G imager761

Wenn Bargeld abgehoben wurde war meine Mutter zumeist anwesend gewesen wenn ich mal geld geliehen hatte war auch dies abgesprochen und wurde in Raten bzw durch anderweitige Bezahlung von Rechnungen abgegolten dafür hab ich zum Jahresende jedesmal eibe schuldscheinbefreiunh machen lassen mit Bestätigung ihrer Unterschrft das sie geliehebs gekd zurückerhalten hat

@Sweetdevil21le

Es geht nicht um die Anwesenheit der Kontoinhaberin bei den Abhebungen, sondern die Verwendung des entnommenen Bargeld für die Vollmachtgeberin selbst (Haushaltsgeld, Anschaffung) oder mit deren ausdrücklicher Beauftragung (Schenkung an Dritte).

Hierüber ist Rechenschaft abzulegen.

Es mag sein, dass 500 EUR / Monat einschl. Friseurbesuchen, Körperpflegmittel, Zuzahlungen in der Apotheke usw. glaubhaft gemacht werden können oder jede nicht nachgewiesene Verwendung rückforderbar wird.

Die Rückzahlung der Darlehen kannst du ja offenbar belegen.

Zunächst schreib so gut es geht auf, wofür du das Geld so ausgegeben hast. Man nennt das ein Gedächtnisprotokoll. Es ist keine ideale Lösung, aber wenn es zum Prozess käme, ist es besser als nichts und zeigt dein Engagement.

Ferner hat es ja offenbar nen Grund, dass du diese Vollmachten hast und die Schwester nicht. Ein Haushaltsgeld von 500 Euro ist angemessen, wenn davon auch Kleidung und Geschenke angeschafft wurden, d.h. du hast dich damit im Rahmen deiner Vollmacht bewegt. Außerdem steht dir natürlich auch selbst eine Aufwandsentschädigung zu, falls du durch die Betreuung Ausgaben hast, die für dich selbst sind und deine Mutter das weiß.

Es ist ärgerlich, was deine Schwester abzieht - und möglicherweise nicht rechtens - aber keine Bedrohung für dich in meinen Augen.

Allerdings ist unklar, inwieweit die Kopien wirklich "unerlaubt" erfolgten. Hat deine Schwester sie gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter entwendet, oder hat deine Mutter das geduldet? Immerhin ist sie ja auch ihre Tochter; ein gewisses Informationsrecht könnte man ihr schon zugestehen.

Na wenn ich Ausgaben hatte wurde das mit meiner mutter besprochen und das geld was geliehen war wurde in Raten von mir zurück gezahlt und das habe ich mir auch schriftlich bestätigen lassen von ihr die Dokumente also kontoauszüge versicherungen vollmachten sparbücher unterlagen vom haus hat sie alle mitgenommen als ich im Urlaub gewesen bin und meine Mutter wusste von dem ganzen gar nichts das meine schwester die unterlagen hatte

Also ich hab jetzt alle deine zusätzlichen Erläuterungen bisher gelesen, und jedesmal verändert sich der Sachverhalt deutlich.

Es ist auf dieser Basis kaum möglich, da noch vernünftig zu antworten / Rat zu erteilen.

Ich empfehle: Geh zu einem Anwalt, aber bereite dich vorher darauf vor, ihm den Vorgang vollständig und in der richtigen Reihenfolge zu schildern. Das gleiche gilt für etwaige Unterlagen.

Ja das ist viel ich weiss aber ich weiss eben selber nicht so recht wo mir der kopf steht weils so viel ist was mich da im moment belastet beim Anwalt hab ich das alles geordneter erläutert und halt auch von beginn an also mit dem tod des vaters angefangen und dann nach und nach der will mir ein Gutachten erstellen inwieweit was möglich ist usw aber icj wollte mich eben hier im Forum einfach mal vorab informieren