Abwasserrohr Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung gekauft, die Wohnung komplett renoviert und wir haben folgendes Problem: Vor einigen Tagen haben wir die Küche und ein Waschbecken montiert und dann haben wir festgestellt, dass das Abwasserrohr verstopft ist. Wir haben alles versucht das Rohr frei zu bekommen. Wenn wir jetzt die Hausverwaltung beauftragen sich darum zu kümmern, werden die Kosten von der Gemeinschaft getragen, oder müssen wir diese selber tragen.
Sollten wir die Kosten selber tragen müssen, ist es möglich die Verkäuferin dafür haften lassen zu müssen? Der Schaden war beim Kauf nicht sichtlich und es wurde von ihr nicht darauf hingewiesen.
Ich hoffe es gibt jemanden der mir qualifiziert antworten kann.
4 Antworten
Die Abwasseranlage ist sicherlich Gemeinschaftseigentum.
Die Beseitigung von Verstopfungen oder Beschädigungen in Eurem Sondereigentum gehen aber zu Euren Lasten. (nur von Euch genutzter Leitungsabschnitt)
Ist die Verstopfung in einem gemeinschaftlich genutzten Leitungsabschnitt und es lässt sich nicht der Verursacher ermitteln, dann zahlt die Gemeinschaft.
Dem Vorbesitzer wirst Du kaum in Regress nehmen können. (Arglist?)
"Chance wie ne Kuh beim Metzger."
Gruß Dietmar
Also, hier bei uns wurde vereinbart: Fallrohr ist gemeinschaftliches ET, bis dahin Angelgenheit des Eigentümers.
Schaue in die Urkunde und viel Glück und bedenke: Ausnahmen immer möglich.
Siehe ggf.:
Zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden
Versorgungsnetz gehören die Leitungen nicht nur bis zu ihrem Eintritt in
den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu
der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen
Absperrmöglichkeit.
(BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12)
Ich bin mir nicht sicher ob das von allgemeiner gültigkeit ist, in der eigentumswohnung unter meiner kam es zu einem Wasserschaden weil das Abwasserrohr undicht war. Der Schaden wurde von der Versicherung getragen, aber in diesem Zusammenhang wurden wir noch einmal darüber informiert, dass der Zustand aller Rohre bis zum Mauerwerk in der Verantworung der Eigentümer liegt, ab dem Mauerwerk in der Verantwortung der Gemeinschaft.
Ja genau.
Hab gerade (sicherheitshalber) nachgeschaut. Kann aber nicht 100% sagen ob das rechtlich Bestand hat, oder nur ein gemeinschaftlicher Beschluss der Eigentümerversammlung war.
Vom Spülbecken (DN50)bis zum Sammelrohr (DN 100) ist es eure Sache, danach Gemeinschaft.
Sprich, alles was in der Wand ist, ist Gemeinschaftseigentum?