Dachfenster in Eigentumswohnung

3 Antworten

Ich sehe es so: Fenster, auch Dachfenster, sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Soweit die Fenster bei Aufteilung nicht vorhanden waren, oder nicht erwähnt wurden, etc. handelt es sich gleichwohl um die Gebäudehülle und mithin Gemeinschaftseigentum. Soweit dazu keine anwendbar Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder einer Ergänzung vorhanden ist, haben alle Wohnungseigentümer auch die Kosten für den Austausch zu tragen. Soweit die Veränderung länger als vor 3 Jahren erfolgte und sich niemand der Miteigentümer darum gekümmert hat / eine wirksame Regelung herbeigeführt hat, haben die Wohnungseigentümer auch keine diesbzgl. Ansprüche mehr gegen den Verursacher. Details gibt der Sachverhalt nicht her. Meiner Meinung nach: Sie müssen die Kosten nicht alleine tragen (bei der gegebenen Fallschilderung). Die Kosten haben alle Wohnungseigentümer anteilig zu tragen (außer es gibt eine abweichende Regelung o. ä. die in diese Richtung interpretierbar wäre etc.).

danke:-)

Der Hausverwalter hat Recht. Wenn die ausgebaute Fläche (mit entgsprechendem Fenster) nicht in die Teilungserklärung aufgenommen wurde, müssen die anderen Miteigentümer sich nicht an diesem Fenster beteiligen. Anders sieht es natürlich mit den anderen Fenstern aus, welche regulär zu Deinem Eigentum gehören.

hmmm:-(

wusste ich doch nicht wie die das vor 18Jahren geregelt haben!!

jo - und es gehört ja auch überhaupt nicht zu den ersten Pflichten vor Wohnungskauf, den Kram zu lesen ^^

Im Kern schließe ich mich Wolke an, aber es ist nicht unüblich, Miteigentümern die alleinigen Kosten für die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum aufzubürden, wenn dieses ihrem alleinigen Zugriff unterliegt.

ich dachte ich kaufe eine komplette Wohnung,,und jetzt kommt raus das ich für den unteren bereich den Anteil von 132/1000 stel habe und wie gesagt ..der Spitzboden wurde nie in der Teilungserklärung berücksichtigt!!Hat mir bis heute keiner gesagt und ich sitze jetzt auf den Kosten!naja..trotzdem danke:-)