...es kommt immer auf den notariellen Vertrag " Wohnrecht " an. Wohnrecht kostenlos ja oder nein. Die reinen "Verbrauchskosten" wie Gas, Strom, Wasser usw. d.h. ohne ! Zählermiete müssen immer vom Wohnungsrechtinhaber gezahlt werden. Der Eigentümer des Haus trägt immer alle Kosten, die alleine durch das vorhandensein des Hauses entstehen, d.h. Immobilienversicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, usw. Ist ein nicht kostenloses Wohnrecht vereinbart, gehört natürlich dazu der MIet- oder sonstiger Vertrag. Ist dieser ncht vorhanden, sind die Kosten erstaffungsfähig. Aber denk mal darüber nach, wie lange du kostenlos ( in deiner Kindheit oder länger ) kostenlos bei deiner Mutter gelebt hast und natürlich auch " Kosten " für deine Mutter entstanden sind.

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Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !

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