...es kommt immer auf den notariellen Vertrag " Wohnrecht " an. Wohnrecht kostenlos ja oder nein. Die reinen "Verbrauchskosten" wie Gas, Strom, Wasser usw. d.h. ohne ! Zählermiete müssen immer vom Wohnungsrechtinhaber gezahlt werden. Der Eigentümer des Haus trägt immer alle Kosten, die alleine durch das vorhandensein des Hauses entstehen, d.h. Immobilienversicherung, Grundsteuer, Schornsteinfeger, usw. Ist ein nicht kostenloses Wohnrecht vereinbart, gehört natürlich dazu der MIet- oder sonstiger Vertrag. Ist dieser ncht vorhanden, sind die Kosten erstaffungsfähig. Aber denk mal darüber nach, wie lange du kostenlos ( in deiner Kindheit oder länger ) kostenlos bei deiner Mutter gelebt hast und natürlich auch " Kosten " für deine Mutter entstanden sind.
Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !
Mach dir keine Sorgen. jeder haftet für seine Schulden alleine. Hat dein Mann jedoch für deine Verbindlichkeiten unterschrieben, so haftet er mit dem vollen Betrag. Da du kein eigenes Einkommen hast und evtl. kein Vermögen vorhanden ist, wird die Privatinsolvenz vermutlich mangels Masse abgelehnt. Dringend Hilfe in Anspruch nehmen. Nicht in die Vogel Strauss Mantalität verfallen.
Ganz einfach. Kauf bricht nicht Miete. Jedoch hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht wg. Eigenbedarf. Schon sonderbar zu lesen, was es alles so gibt. Hier scheinen wohl welche mit den Füssen in der Steckdose zu schlafen. Ein Anwesen kaufen ohne vorher alles genau geprüft zu haben!? Entscheident ist nicht das Datum des Kaufvertrages sonder das Datum der Übergabe an den neuen Eigentümer. Erst mit dem Datum der Übergabe gehen alle Lasten und Pflichten ( auch Mieteinnahmen ) auf den neune Eigentümer über.